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15. Januar 2018

Was dürfen Wohnungen von Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfängern kosten?

Kreis Paderborn startet Vermieterbefragung.

Vermieterbefragung gestartet 
Vermieter erhalten in den nächsten Tagen Post aus dem Kreishaus

 Mietwerterhebung im Kreis Paderborn startet: Vermieter werden angeschrieben

Der Kreis Paderborn ist gesetzlich verpflichtet, die angemessenen Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger (SGB II und SGB XII) zu übernehmen. Doch was genau ist angemessen, wie hoch darf die Miete sein? Ab Mitte Januar startet der Kreis deshalb eine groß angelegte Vermieterbefragung. Ziel ist es, einen Überblick über ortsübliche Mieten zu erhalten. Die Teilnahme ist freiwillig. Landrat Manfred Müller setzt auf die Unterstützung der Vermieter. Selbstverständlich werden alle Datenschutzbestimmungen eingehalten.

Rechtssichere Richtwerte im Interesse der Leistungsberechtigten und der Steuerzahler

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Wohnkosten nur dann angemessen sind, wenn sie sich am aktuellen Mietkostenniveau vor Ort orientieren. Ziel der schriftlichen Vermieterbefragung ist es, dieses zu ermitteln, um daraus die angemessenen Kosten der Unterkunft abzuleiten und die zukünftig gültigen Richtwerte festzulegen. Diese Rechtssicherheit liegt nicht nur im Interesse der Leistungsberechtigten, sondern auch im Interesse aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Mit der Erhebung und Aushebung der Mietwerterhebung wurde das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Das Institut verfügt sowohl über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietwertspiegeln als auch in der Erstellung von Mietwerterhebungen.


Alle Regelungen des Datenschutzes werden eingehalten.

Alle Regelungen sowohl des Landesdatenschutzgesetzes als auch des Bundesdatenschutzgesetzes werden selbstverständlich eingehalten. Die Mietwerterhebung ist auch mit dem Datenschutzbeauftragten der Paderborner Kreisverwaltung abgestimmt.

Die Erhebung der Wohnungsmieten erfolgt in zwei Schritten: Die Befragung der im Kreis Paderborn ansässigen Großvermieter ist bereits gestartet. In einem zweiten Schritt werden nun die kleineren Wohnungsvermieter angeschrieben. Die Adressen wurden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Der Aufwand zum Ausfüllen des Fragebogens hält sich in Grenzen. Dem von Landrat Manfred Müller unterzeichneten Schreiben sind zudem ein Merkblatt mit allen Informationen und ein frankierter Rückumschlag beigefügt. Sämtliche Angaben werden ausschließlich für die Mietwerterhebung erhoben und anonym ausgewertet.

Die Federführung liegt beim Sozialamt des Kreises Paderborn. Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf steht Marek Röder vom Paderborner Kreissozialamt zur Verfügung, Tel.  05251 308-5013.

 
 
 

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Aldegreverstraße 10 – 14
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