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25. Juni 2019

Hilfe für Barrierefreiheit, Energieeffizienz oder gegen Einbrecher

Das Landes NRW fördert Wohnungseigentümer

Symbolbild 
Förderung beantragen

Wer seinen Wohnraum barrierefrei gestalten, die Energieeffizienz seines Hauses erhöhen, bestehenden Wohnraum erweitern oder besser vor Einbrechern schützen will, kann auf staatliche Unterstützung zählen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt auch in diesem Jahr Fördermittel für bauliche Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld) zur Verfügung.

Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens jedoch 100.000 Euro pro geförderter Wohnung. Auf Antrag kann ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 20 Prozent des nach Prüfung des Kostennachweises anerkannten Darlehens gewährt werden. Für die Förderdarlehen sind während des Zeitraums der Zinsbindung – wahlweise 20 oder 25 Jahre – jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent eine Tilgung von 2 Prozent und ab dem 11. Jahr Zinsen von 0,5 Prozent zu entrichten.

Eigentürmer von Mietwohnungen müssen beachten, dass für den Zeitraum der Zinsbindung sogenannte Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten. Dies bedeutet, dass je nach Kommune im Kreis Paderborn nach Fertigstellung der geförderten Maßnahmen nur eine monatliche Kaltmiete von 4,60 bis 6,20 Euro/m² erhoben werden darf, die jährlich um 1,5 Prozent der Ausgangsmiete erhöht werden kann. Zudem dürfen die geförderten Wohnungen bei Neuvermietung nur an Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Einen Wohnberechtigungsschein kann z. B. ein Vier-Personen-Haushalt mit zwei Kindern dann erhalten, wenn sein Bruttoarbeitseinkommen jährlich den Betrag von ca. 52.100 Euro nicht überschreitet. Für ein Rentnerehepaar gilt grundsätzlich eine Grenze von jährlich 29.000 Euro (Bruttorenten). Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn ihr Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen, die individuell ermittelt werden, nicht übersteigt.
Im letzten Kalenderjahr hat der Kreis Paderborn für Modernisierungen weit über 200.000 Euro an Fördermittel gewährt.

Weitere Informationen und Beratung erteilt das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn persönlich oder telefonisch unter 05251 308 6322 oder 05251 308 6323.

 
 
 

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