09. September 2019
Mitarbeiter des durchführenden Fachbüros können sich ausweisen
Die beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind berechtigt zur Erfüllung dieser Aufgabe private Grundstücke zu betreten. Durch die Kartierung entstehen keine Schäden und die Mitarbeiter können sich durch ein Beauftragungsschreiben des Kreises Paderborn legitimieren.
Die Kartierungen werden in folgenden Gebieten durchgeführt:
- FFH-Gebiet „Sennebäche“ (DE-4117-301) im Gebiet der Gemeinde Hövelhof sowie
- FFH-Gebiet „Afte“ (DE-4417-303) im Gebiet der Städte Büren und Bad Wünnenberg.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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