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02. September 2020

Weiterer Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in Delbrück – neuer Sperrbezirk gebildet

Tierseuche ist nicht auf Menschen übertragbar, Honig kann bedenkenlos verzehrt werden.

Amerikanische Faulbrut 
Karte mit Sperrbezirk, Kastasteramt Kreis Paderborn

Mitte August war die die Amerikanische Faulbrut (AFB) in einem Delbrücker Bienenbestand ausgebrochen. Das Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen hatte rund um den Ausbruchsort einen Sperrbezirk von einem Kilometer angeordnet und insgesamt 13 Proben gezogen. Drei davon sind positiv. Der Sperrbezirk ist deshalb neu ausgerichtet worden. Insgesamt betroffen sind jetzt 14 Imker: „Innerhalb des Sperrbezirks müssen alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden“, heißt es in der Tierseuchenverfügung. Diese Untersuchungen sind frühestens zwei Monate, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektion, die ausschließlich die Brut der Honigbiene befällt. Die Tierseuche ist nicht auf Menschen übertragbar. Der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Die AFB ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind Die Bekämpfungsmaßnahmen sind in der Bienenseuchen-Verordnung festgelegt.

Die Imker werden bei der Feststellung der AFB entschädigt, sofern sie die Bienenvölker ordnungsgemäß bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben. Alle Imker, auch Hobbyimker sollten, sofern noch nicht geschehen, ihre Bestände umgehend, spätestens bis zum 18. September, beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn anzeigen. Die Kontaktdaten lauten: Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen, Aldegreverstraße 10 – 14, 33102 Paderborn, Tel. 05251 308-3952, oder 05251/308-3953, Fax 05251 308-3999, E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de. Genannt werden sollten Name, Anschrift, Telefonnummer sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker.

Im Mai dieses Jahres galt die Amerikanische Faulbrut als erloschen. Im Juni bzw. Juli letzten Jahres war die Bienenseuche in drei Beständen in Paderborn ausgebrochen, im August dann in einem Bestand in Bad Lippspringe. Weitere Ausbrüche der Tierseuche gab es zudem im Mai 2018 in Borchen-Etteln und Juni 2018 in Schloß Neuhaus.


 
 
 

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