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22. Dezember 2020

Landrat Christoph Rüther: „Kontakte beschränken aus Dankbarkeit und Respekt vor jenen, die in den Krankenhäusern und im Rettungsdienst am Limit arbeiten“

Ziel der Landesregierung ist es, mit Ausnahmen zu den Kontaktbeschränkungen den Menschen ein Weihnachtsfest im engsten Verwandtenkreis zu ermöglichen.

Weihnachten im kleinsten Familienkreis: Landrat Christoph Rüther bittet die Menschen im Kreis Paderborn, Kontakte so weit wie möglich zu beschränken Bildnachweis: Lina Loos für den Kreis Paderborn 
Weihnachten im kleinsten Familienkreis: Landrat Christoph Rüther bittet die Menschen im Kreis Paderborn, Kontakte so weit wie möglich zu beschränken Bildnachweis: Lina Loos für den Kreis Paderborn
Mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen im Kreis Paderborn bittet Landrat Christoph Rüther die Menschen eindringlich, im „wirklich kleinsten Familienkreis“ Weihnachten zu feiern. Die Intensivstationen seien voll, auch der Rettungsdienst arbeite am Limit. „Bitte überlegen Sie sich jede Einladung, jeden Besuch. Auch aus Respekt und Dankbarkeit für jene, die auf den Intensivstationen um das Leben der Corona-Patienten ringen und dabei täglich an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gehen“. Die Weihnachtstage seien entscheidend. Ohne besondere Zurückhaltung und Vorsicht könnten die Zahlen im Januar nach oben schnellen.

„Wir kriegen dieses Virus nicht nur mit Verordnungen in den Griff. Auch will niemand jede Kontaktbeschränkung bis in das heimische Wohnzimmer durchsetzen“, sagt Rüther. „Ich setze auf die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen. Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe heißt in diesen Corona-Tagen Abstand halten“, betont der Landrat.

Die Impfungen nach Weihnachten seien der Weg aus dem Pandemiegeschehen. Bis dahin müssten alle weiter streng die Corona-Regeln beachten. Dazu zählen auch häufiges und gründliches Händewaschen, eine Alltagsmaske zu tragen und regelmäßig in geschlossenen Räumen zu lüften.
 

Hintergrund:

Zu Weihnachten lockert die Landesregierung die Kontaktbeschränkungen: Zusätzlich zum eigenen Hausstand können vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Zum engsten Familienkreis zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

 
 
 

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