22. Dezember 2020
Ziel der Landesregierung ist es, mit Ausnahmen zu den Kontaktbeschränkungen den Menschen ein Weihnachtsfest im engsten Verwandtenkreis zu ermöglichen.
„Wir kriegen dieses Virus nicht nur mit Verordnungen in den Griff. Auch will niemand jede Kontaktbeschränkung bis in das heimische Wohnzimmer durchsetzen“, sagt Rüther. „Ich setze auf die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen. Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe heißt in diesen Corona-Tagen Abstand halten“, betont der Landrat.
Zu Weihnachten lockert die Landesregierung die Kontaktbeschränkungen: Zusätzlich zum eigenen Hausstand können vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Zum engsten Familienkreis zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.
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