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19. Oktober 2021

Ideologie und Terror der SS

Öffentliche Führung durch Erinnerungs- und Gedenkstätte am Sonntag, 24. Oktober in der Wewelsburg

Die Erinnerungs- und Gedenkstätte Wewelsburg 1933 – 1945 im ehemaligen Wachgebäude am Vorplatz der Wewelsburg (Foto: Lina Loos ©Kreismuseum Wewelsburg) 
Die Erinnerungs- und Gedenkstätte Wewelsburg 1933 – 1945 im ehemaligen Wachgebäude am Vorplatz der Wewelsburg (Foto: Lina Loos ©Kreismuseum Wewelsburg)

Besucherinnen und Besucher der Wewelsburg können am Sonntag, 24. Oktober die Dauerausstellung „Ideologie und Terror der SS“ kennenlernen. Die öffentliche Führung startet um 15 Uhr. Treffpunkt ist das Eingangsfoyer in der Erinnerungs- und Gedenkstätte Wewelsburg 1933 – 1945, dem ehemaligen Wachgebäude.

Der Rundgang führt durch die historischen Räume im ehemaligen Wachgebäude, in denen die Ausstellung auf 850 m² die lokale Geschichte der SS in Wewelsburg und des hiesigen Konzentrationslagers in eine umfangreiche Gesamtdarstellung der Schutzstaffel einbettet. Die Führung beinhaltet auch die Besichtigung der im Nordturm der Wewelsburg befindlichen und in NS-Architektur erhaltenen Räume.

Bei der Dauerausstellung „Ideologie und Terror der SS“ handelt es sich um die einzige ständige Ausstellung, welche ausführlich sowohl die ideologischen Grundlagen der Schutzstaffel als auch deren radikale und verbrecherische Konsequenzen darstellt. Inhaltlich endet die Dauerausstellung nicht 1945, sondern beleuchtet u. a. die Aufarbeitung des SS-Terrors nach dem Krieg, die heutige Rezeption des historischen Ortes Wewelsburg und das Nachkriegsleben von Tätern und Opfern.

Die öffentliche Führung dauert rund 2 h. Die Teilnahme kostet pro Person 3 €. Karten kann man bequem und einfach online unter wewelsburg.de erwerben. Die Teilnahme ist für Inhaber einer Jahreskarte kostenlos.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und ein offizieller 3G-Nachweis ist Voraussetzung. „3G“ bedeutet geimpft, genesen oder getestet. Ein Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Der Nachweis ist nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) gültig. Auch für Kinder ab dem Schuleintritt und Jugendliche gilt in den Herbstferien (11. bis 23. Oktober 2021) eine Testpflicht. Das bedeutet, dass sich Schülerinnen und Schüler in diesem Zeitraum genau wie Erwachsene testen lassen müssen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Für sie ist das Angebot der Bürgertestung aber weiterhin kostenlos.

 
 
 

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