11. Dezember 2023
Neuausrichtung des Europäischen Sozialfonds in NRW betrifft auch kleine und mittlere Unternehmen
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive wird die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die Förderung von Beschäftigung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ab 2024 neu ausrichten und sich nunmehr stärker auf Programme zur Integration von jungen Menschen in Ausbildung und Arbeit konzentrieren. Diese Änderung hat für Unternehmen zur Folge, dass etablierte Programmlinien wie die Potentialberatung, die Transformationsberatung, die Verbundausbildung und auch der Betrieblicher Zugang im Bildungsscheck NRW eingestellt werden.
Den individuellen Bildungsscheck, den vor allem Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten, erhalten können, wird es auch weiterhin geben. 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 Euro, werden durch den Bildungsscheck bezuschusst. Voraussetzung für den Erhalt ist eine Beratung durch eine Beratungsstelle wie das Amt für Wirtschaft & Tourismus des Kreises Paderborn, die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen, die Volkshochschule Paderborn, die SBH West GmbH oder die Volkshochschule in Salzkotten.
Unternehmen können den Wegfall des betrieblichen Bildungsschecks möglicherweise mithilfe verbesserter Bedingungen für eine Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit kompensieren. Für kleine und mittlere Unternehmen, die den Wandel der Arbeitswelt gemeinsam mit ihren Beschäftigten angehen und ihren Betrieb krisensicher und zukunftsfest aufstellen wollen, kann das Förderprogramm INQA-Coaching interessant sein. Dieses niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebot wird mit bis zu
80 % bezuschusst.
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