30. Mai 2023
Dauer der Einspruchsfrist beträgt eine Woche
Im Frühjahr wurden Interessierte aufgerufen, sich für die Wahl als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zu bewerben oder sich vorzuschlagen zu lassen, um für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 in den Jugendkammern und Jugendschöffengerichten tätig zu werden.
Die Vorschlagsliste wurde im April 2023 vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Paderborn beschlossen. Nun besteht die Möglichkeit, diese Liste einzusehen und binnen einer Woche einen begründeten Einspruch zu erheben. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass dieses wichtige Ehrenamt von geeigneten Personen ausgeübt wird, die aufgrund ihrer Persönlichkeit geeignet sind.
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