05. Juni 2026
Teile des Kreisgebiets liegen nach Ausbruch in Fulda in Sperrzone
Aufgrund eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit vom Typ BTV-8 in Fulda sind Teile des Südkreises Paderborn von der eingerichteten Sperrzone betroffen. Für Tierhalterinnen und Tierhalter gelten deshalb besondere Regelungen bei der Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen.
Nach den Vorgaben des EU-Rechts werden bei Ausbrüchen des Blauzungenvirus Sperrzonen mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet. Ein Teil des Kreisgebietes Paderborn liegt innerhalb dieser Zone.
Für Tierhalter gelten beim Transport von Rindern, Schafen und Ziegen aus der BTV-8-Sperrzone besondere Regelungen. Innerhalb der Sperrzone bestehen keine Handelsbeschränkungen.
Die genaue Abgrenzung der betroffenen Bereiche im Südkreis sind auf der Internetseite des Kreises Paderborn abrufbar. Eine Karte zeigt, welche Bereiche des Südkreises von der Sperrzone erfasst werden. Weitere Informationen sind hier zu finden.
Die aktuellen Regelungen beziehen sich ausschließlich auf den Serotyp BTV-8. Für den Serotyp BTV-3 bestehen innerhalb Deutschlands derzeit keine Verbringungsbeschränkungen.
Über die Blauzungenkrankheit:
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen. Auch Lamas, Alpakas und wiederkäuende Wildtiere können betroffen sein. Für Menschen besteht keine Gefahr und Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.
Übertragen wird das Virus durch den Stich kleiner blutsaugender Mücken (Gnitzen). Typische Symptome sind Fieber, Schwellungen im Maulbereich sowie Leistungseinbußen, insbesondere bei Schafen und Rindern.
Eine Impfung gegen BTV-8 sowie weitere Serotypen ist möglich und bietet einen wirksamen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen empfiehlt daher die Impfung empfänglicher Tierarten.
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