26. Oktober 2026
Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag: Was ist erlaubt? Der Kreis Paderborn informiert.
Im November stehen drei stille Feiertage im Kalender: Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (15. November) und Totensonntag (22. November). Das Ordnungsamt des Kreises Paderborn weist auf die gesetzlichen Regelungen des Landes NRW hin.
An Allerheiligen und Totensonntag sind folgende Veranstaltungen von dem Land NRW zwischen 5 bis 18 Uhr verboten: Märkte und ähnliche gewerbliche Veranstaltungen, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste mit Tanz oder artistischen Darbietungen sowie der Betrieb von Spielhallen und die gewerbliche Annahme von Wetten. Zudem sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten sowie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen mit Tanz untersagt.
An dem Volkstrauertag gelten die gleichen Regelungen, allerdings nur von 5 Uhr bis 13 Uhr, mit der Ausnahme von musikalischen und sonstigen unterhaltenden Darbietungen in Gaststätten sowie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen mit Tanz, welche ebenfalls bis 18 Uhr verboten sind.
Verstöße gegen die Vorschriften werden mit einer Geldbuße geahndet. Von dem gesetzlichen Verbot ausgenommen sind Museen und Zoos sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios.
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