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30. Mai 2023

Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Kreisgebiet Paderborn für die Amtszeit vom 2024 bis 2028 sind zur Ansicht öffentlich ausgelegt

Dauer der Einspruchsfrist beträgt eine Woche

Im Frühjahr wurden Interessierte aufgerufen, sich für die Wahl als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zu bewerben oder sich vorzuschlagen zu lassen, um für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 in den Jugendkammern und Jugendschöffengerichten tätig zu werden.

Die Vorschlagsliste wurde im April 2023 vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Paderborn beschlossen. Nun besteht die Möglichkeit, diese Liste einzusehen und binnen einer Woche einen begründeten Einspruch zu erheben. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass dieses wichtige Ehrenamt von geeigneten Personen ausgeübt wird, die aufgrund ihrer Persönlichkeit geeignet sind.

Die Liste liegt in der Zeit vom 15. bis 22. Juni 2023 im Kreishaus, Aldegreverstraße 10 – 14, Paderborn, Jugendamt, Zimmer A.08.20, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 
 
 

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Frau Ramme
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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