Eltern haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch, sich nach der Geburt eines Kindes für einen bestimmten Zeitraum unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen. Der Rechtsanspruch dient der beruflichen Absicherung während der Schwangerschaft und der Elternzeit.
Die Elternzeit dauert maximal 3 Jahre, anspruchsberechtigt sind Mütter und Väter. Sie können die Elternzeit gleichzeitig oder nacheinander nehmen. Eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche ist möglich.
Die Elternzeit wird direkt beim Arbeitgeber angemeldet.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden