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OGS-Beiträge & Kostenübernahme

Allgemeine Informationen

Die Offene Ganztagsschule (OGS, BGS, 8-13) ist ein Förder- und Betreuungsangebot für Kinder von der ersten bis zu vierten Klasse (Grundschule).
Die Teilnahme an der OGS ist grundsätzlich beitragspflichtig. Die Höhe des monatlichen Elternbeitrags richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Familie.
Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine vollständige Kostenübernahme durch das Jugendamt Kreis Paderborn möglich.


Wer hat Anspruch auf Kostenübernahme?

Eine Befreiung von den OGS-Beiträgen ist möglich, wenn Sie staatliche Hilfen beziehen. Dazu gehören:

Grundsicherungsgeld (SGB II)
Wohngeld
Kinderzuschlag (KiZ)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ebenso haben Sie die Möglichkeit bei zu geringem Einkommen ebenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme der OGS-Beiträge zu stellen. Hierfür werden u.a. die Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate, weitere Einkünfte wie (Unterhalt, Unterhaltsvorschuss usw.), der Mietvertrag, benötigt. Im Anschluss wird eine Einkommensberechnung durchgeführt, um zu prüfen, ob der Elternbeitrag vom Jugendamt übernommen werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt bei den Downloads.

Wichtig: Das Mittagessen (BuT)

  • Der reguläre OGS-Beitrag deckt nicht die Kosten für das Mittagessen ab.
  • Wenn Sie eine der oben genannten Leistungen beziehen, können Sie über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) einen Antrag auf kostenloses Mittagessen stellen.

Wie läuft die Beantragung?

  1. Zuständigkeit:
    Den Antrag reichen Sie beim zuständigen Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises ein.

  2. Unterlagen:
    Sie benötigen das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, den aktuellen OGS-Vertrag/Elternbeitragsbescheid und den gültigen Leistungsbescheid (z.B. Wohngeldbescheid) als Nachweis.

  3. Fristen:
    Stellen Sie den Antrag frühzeitig (mindestens 8 Wochen vor Schulbeginn) für das neue Schuljahr. Eine rückwirkende Kostenübernahme der letzten max. vier Schuljahre ist ebenfalls möglich.

  4. Zahlung:
    Der monatliche Elternbeitrag wird durch das Jugendamt direkt an die Stadt/Gemeinde überwiesen. Bereits gezahlte Beiträge werden durch die zuständige Stadt/Gemeinde erstattet.
    Eine Zahlung durch das Jugendamt an die Eltern erfolgt nicht!


Downloads

Betreuung
Standarddatei

Ansprechperson

Herr DeppeKommunaler Behindertenbeauftragter, Finanzierung Kinderbetreuung

Jugendamt
Tel. 05251 308-5128
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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