Die Offene Ganztagsschule (OGS, BGS, 8-13) ist ein Förder- und Betreuungsangebot für Kinder von der ersten bis zu vierten Klasse (Grundschule).
Die Teilnahme an der OGS ist grundsätzlich beitragspflichtig. Die Höhe des monatlichen Elternbeitrags richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Familie.
Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine vollständige Kostenübernahme durch das Jugendamt Kreis Paderborn möglich.
Eine Befreiung von den OGS-Beiträgen ist möglich, wenn Sie staatliche Hilfen beziehen. Dazu gehören:
• Grundsicherungsgeld (SGB II)
• Wohngeld
• Kinderzuschlag (KiZ)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ebenso haben Sie die Möglichkeit bei zu geringem Einkommen ebenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme der OGS-Beiträge zu stellen. Hierfür werden u.a. die Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate, weitere Einkünfte wie (Unterhalt, Unterhaltsvorschuss usw.), der Mietvertrag, benötigt. Im Anschluss wird eine Einkommensberechnung durchgeführt, um zu prüfen, ob der Elternbeitrag vom Jugendamt übernommen werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt bei den Downloads.
Wichtig: Das Mittagessen (BuT)
Kreis Paderborn
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