Für die schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen in den Förderschulen (alle Klassen) und den Grundschulen (Klasse 1 und 3) kommt der zahnärztliche Dienst in die Schulen und untersucht die Schülerinnen und Schüler klassenweise. Die Untersuchungen finden jährlich statt, so dass jedes Grundschulkind idealerweise 2x in seiner Grundschulzeit untersucht wird. Grundlage ist das Schulgesetz NRW.
Eine Information über den anstehenden Besuch der Zahnärztin und ihrer Mitarbeiterin erhalten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte vor dem Besuch von der Schule. Die schulzahnärztliche Reihenuntersuchung dient der Förderung der Zahngesundheit von Kindern und gibt ein wertvolles Feedback.
Allen Kindern wird eine Behandlungsempfehlung bzw. ein Feedback in Form eines Briefes mitgegeben. Sollte Ihr Kind also erwähnen, dass die Schulzahnärztin da war, lohnt sich ein Blick in den Schulranzen.
Bitte beachten Sie folgendes:
Die schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen ersetzen nicht die Kontrolluntersuchungen bei der Zahnärztin/ dem Zahnarzt ihrer Wahl, wir freuen uns, wenn jedes von uns untersuchte Kind zusätzlich halbjährlich in den Praxen zahnärztlich untersucht wird und an den dort angebotenen Prophylaxemaßnahmen teilnimmt.
Eine schon im laufenden Jahr durchgeführte Kontrolluntersuchung beim Hauszahnarzt ersetzt nicht die schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen.
Es werden keine Behandlungen durchgeführt.
Die Privatsphäre jedes Kindes wird respektiert.
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Besuche des zahnärztlichen Dienstes in den Kitas des Kreises Paderborn dienen der frühen Förderung der Zahngesundheit, werden allerdings nicht in allen Kindergärten jährlich durchgeführt. Aus zeitlichen Gründen erfolgen im Moment nur die Untersuchungen in den heilpädagogischen Einrichtungen. Die Untersuchung in Kindergärten ist freiwillig, die Einwilligung der Erziehungsberechtigten wird im Vorfeld eingeholt. Die Untersuchungen sind kostenfrei.
Kreis Paderborn
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33102 Paderborn
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