Die zentrale Aufgabe des Personalrats ist die Vertretung der Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Grundlage seines Handelns ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW. Dabei ist das Zusammenwirken zwischen dem Landrat und dem Personalrat auf der Basis einer gleichberechtigten Partnerschaft von dem Leitmotiv der vertrauensvollen und kooperativen Zusammenarbeit getragen. Zudem versteht sich der Personalrat als konstruktiver Mitgestalter einer leistungsfähigen Kreisverwaltung.
Foto: Photo-K / Fotolia
Dieses Amt deckt folgende Dienstleistungen und Aufgaben für Sie ab.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden