Programme, die bei der Durchführung der Finanzbuchhaltung genutzt werden sollen, müssen vor ihrem Einsatz von der örtlichen Rechnungsprüfung fachlich geprüft werden. Der Prüfpflicht unterliegen alle Fachverfahren, die Einfluss auf den Rechnungslegungsprozess der Kommune haben. Das sind neben der von der Kämmerei genutzten Software Fachverfahren, die in einzelnen Ämtern der Kreisverwaltung eingesetzt und mit denen Ein- oder Auszahlungen generiert werden. Diese Programme sind in der Regel über Schnittstellen mit dem Hauptsystem der Kämmerei verbunden.
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