Bearbeitung der Anzeigen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zum Haushalt, zur Begründung kreditähnlicher Zahlungsverpflichtungen, zu Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen und zur wirtschaftlichen Betätigung.
Verfolgung von Prüfungsbeanstandungen im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Städte und Gemeinden und Ausübung des Unterrichtungsrechts hinsichtlich finanzieller Vorgänge.
Bearbeitung von Petitionen und Dienstaufsichtsbeschwerden in finanziellen Angelegenheiten.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Kreis Paderborn
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33102 Paderborn
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