Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge, die im Kreis Paderborn stattfinden, müssen nach dem Versammlungsgesetz NRW mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der Kreispolizeibehörde Paderborn angezeigt werden. Nutzen Sie dafür gerne den Link der Internetwache oder das unter „Downloads“ hinterlegte Dokument. Die Durchführung einer Versammlung ohne oder mit nicht rechtzeitiger Anzeige stellt einen Straftatbestand dar.
Wir bearbeiten die Versammlungsanzeige zeitnah und melden uns ggf. bezüglich eines Kooperationsgespräches bei Ihnen zurück. Eine gute Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem/der Versammlungsanzeiger/in und -Leiter/in ist uns dabei sehr wichtig und unser Ziel ist eine friedliche Versammlung mit störungsfreiem Verlauf.
Die sog. „Versammlungsbestätigung“ erhalten Sie vor der Versammlung i.d.R. per Mail. Dort sind der konkrete Ablauf und alle wichtigen Regelungen für Ihre Versammlung schriftlich festgehalten.
Weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie auf der Website der Internetwache der Polizei Nordrhein-Westfalen oder auf der Website der Polizei Paderborn.
- Innerhalb der üblichen Bürodienstzeiten bei versammlungsrecht.paderborn@polizei.nrw.de oder 05251 306 1106 / -1112.
- Außerhalt der üblichen Bürodienstzeiten bei der Leitstelle der Polizei Paderborn unter 05251 306 3060
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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