Wenn der Name auf Ihren Führerschein nicht mehr aktuell ist, kann es notwendig sein, diesen umzutauschen.
Mögliche Fälle:
Der Führerschein zählt in Deutschland nicht als Ausweisdokument. Sie können also ganz normal mit Ihrem Führerschein weiterfahren, da der Geburtsname auf Ihrem neuen Ausweisdokument ersichtlich ist.
Hier sollte auf jeden fall ein neuer Führerschein ausgestellt werden! Ihr Ausweisdokument weist einen völlig anderen Namen auf, welcher in keinster Weise mehr mit Ihrem Führerschein in Verbindung steht.
Eine Neuausstellung ist hier anzuraten, da auch hier keine Verbindung mehr zwischen Ihrem vorherigen Namen und dem jetzigen Namen besteht.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
Für eine persönliche Vorsprache bitte vorab einen Onlinetermin buchen!
Zahlbar mit EC- oder Kreditkarte direkt am Schalter!
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Keine Einträge vorhanden
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden