Der Rettungsdienst des Kreis Paderborns gewährleistet die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung sowie die Durchführung qualifizierter Krankentransporte. Ziel ist es, bei medizinischen Notfällen schnell und professionell Hilfe zu leisten, lebensrettende Maßnahmen einzuleiten und Patientinnen und Patienten sicher in geeignete medizinische Einrichtungen zu transportieren.
Der Kreis Paderborn ist Träger von zehn Rettungswachen im gesamten Kreisgebiet. Zur Sicherstellung der flächendeckenden rettungsdienstlichen Versorgung (Notfallrettung und/oder Krankentransporte) hat der Kreis Paderborn für einzelne Standorte Verträge mit Hilfsorganisationen geschlossen.
Nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Satz 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) und § 4 Abs.4 BHKG in Verbindung mit § 28 BHKG unterhält der Kreis Paderborn eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst. Von dort aus werden alle rettungsdienstlichen Einsätze koordiniert und die erforderlichen Einsatzmittel disponiert.
Die Stadt Paderborn ist als größte kreisangehörige Stadt nach § 6 Abs. 2 RettG NRW eigenständige Trägerin von Rettungswachen. Informationen zu den Rettungswachen der Stadt Paderborn finden Sie auf der Homepage der Stadt Paderborn.
Kreis Paderborn
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