Nach aktuellem EU-Recht sind Jäger als "Lebensmittelunternehmer" für das von ihnen erzeugte Produkt "Wild" haftbar und müssen neue Vorschriften beachten, wenn sie Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr bringen wollen.
Die Begriffe „Schulung zur kundigen Person“, „Registrierung“, „Wildmarken“, „Wildursprungsschein“
und „Trichinenprobenentnahme“ sind daher zur Zeit in der Jägerschaft aktuelle und viel diskutierte Themen. Formulare zum Thema finden Sie unten auf dieser Seite.
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Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
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Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
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