Mit der Grenzbescheinigung wird eine Aussage darüber getroffen, wie ein Gebäude zur Grundstücksgrenze steht. Das heißt, mit der Grenzbescheinigung wird anhand der Gebäudeeinmessung (oder einer örtlichen Vermessung) bescheinigt ob ein Grenzüberbau vorliegt oder nicht.
Dies kann u. a. wichtig sein, wenn man ein Grundstück kaufen oder veräußern will, da es den Grundstückswert beeinflussen kann.
Die Gebühr für die Erteilung der Grenzbescheinigung beläuft sich auf 30 € (Zeitgebühr, ½ Stundensätze).
Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, Auszug aus den Liegenschaftskarten/ Flurkarte, Auszug aus der Amtlichen Basiskarte (ABK), Identitätsbescheinigung, Luftbilder und Orthophotos, Topografische Karten, Historische Karten
Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, Auszug aus den Liegenschaftskarten/ Flurkarte, Auszug aus der Amtlichen Basiskarte (ABK), Identitätsbescheinigung, Luftbilder und Orthophotos, Topografische Karten, Historische Karten
Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung
Auszug aus der Liegenschaftskarte/ Flurkarte, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, Auszug aus der Amtlichen Basiskarte (ABK), Luftbilder und Orthophotos, Topografische Karten, Historische karten, Identitätsbescheinigung
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