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Anlagen in oder an Gewässern

Die Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen in oder an Gewässern kann sich auf das Gewässer einschließlich seiner Ufer, den Wasserabfluss oder die Ökologie auswirken. Bauliche Anlagen an und im Gewässer bedürfen einer Genehmigung nach § 22 Landeswassergesetz. Zuständig für die Genehmigung ist der Kreis Paderborn. Ausgenommen davon sind die Anlagen an der Lippe und an der Ems. Zuständig ist hier die Bezirksregierung Detmold. 


Welche Anlagen sind genehmigungspflichtig?

Zu den genehmigungspflichtigen Anlagen zählen Stege, Brücken, Verrohrungen, Überfahrten Versorgungsleitungen sowie Gebäude aber auch Zäune, Baum- und Strauchanpflanzungen. Der Anlagenbegriff wird dabei weit ausgelegt, so dass jede Bautätigkeit im Gewässer und Uferbereich als Anlage aufgefasst wird. 


Was ist bei der Planung zu berücksichtigen?

Brücken und Durchlässen müssen so bemessen werden, dass der Durchfluss des Wassers ausreichend gesichert ist. Die Bemessungsabflüsse sind beim Kreis Paderborn bzw. bei der Bezirksregierung Detmold zu erfragen. Die überbaute Gewässerstrecke ist so kurz wie möglich zu halten. Dabei soll ein Mindestdurchmesser von 1,20 Meter möglichst nicht unterschritten werden. Damit sich innerhalb des Bauwerks eine Gewässersohle aus natürlichem Bodensatz bilden kann, ist die Sohle 20 cm tiefer als das bestehende Bachbett zu legen.

Ver- und Entsorgungsleitungen müssen in einem ausreichenden Abstand (in der Regel mindestens 3 m) vom Gewässer verlegt werden. Gewässerunterkreuzungen sind in ausreichender Tiefe (in der Regel mindestens 1 m unter der Gewässersohle) durchzuführen.


Notwendige Unterlagen

Erläuterungen hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen können Sie dem „Merkblatt Anlagen am und im Gewässer entnehmen.


Rechtsgrundlagen

§ 22 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)


Gebühren

Berechnungsgrundlage ist der gestaffelte Baukostenwert. Handelt es sich bei der Anlage um ein Wohn- oder Bürohaus, sind statt der Baukosten die Rohbaukosten in Ansatz zu bringen. Die Mindestgebühr beträgt 100,00 €.

Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6602
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 3. Obergeschoss
Raumnummer
C.03.05
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Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Bierbüsse

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6624 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Brökling

    Amtsleitung, Sachgebietsleitung Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 -6602 Fax 05251 308 -6699
  • Herr Ewers

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6620 Fax 05251 308 - 6699
  • Frau Falow

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6625 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Jack

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6622 Fax 05251 308-6699
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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