Die Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen in oder an Gewässern kann sich auf das Gewässer einschließlich seiner Ufer, den Wasserabfluss oder die Ökologie auswirken. Bauliche Anlagen an und im Gewässer bedürfen einer Genehmigung nach § 22 Landeswassergesetz. Zuständig für die Genehmigung ist der Kreis Paderborn. Ausgenommen davon sind die Anlagen an der Lippe und an der Ems. Zuständig ist hier die Bezirksregierung Detmold.
Zu den genehmigungspflichtigen Anlagen zählen Stege, Brücken, Verrohrungen, Überfahrten Versorgungsleitungen sowie Gebäude aber auch Zäune, Baum- und Strauchanpflanzungen. Der Anlagenbegriff wird dabei weit ausgelegt, so dass jede Bautätigkeit im Gewässer und Uferbereich als Anlage aufgefasst wird.
Brücken und Durchlässen müssen so bemessen werden, dass der Durchfluss des Wassers ausreichend gesichert ist. Die Bemessungsabflüsse sind beim Kreis Paderborn bzw. bei der Bezirksregierung Detmold zu erfragen. Die überbaute Gewässerstrecke ist so kurz wie möglich zu halten. Dabei soll ein Mindestdurchmesser von 1,20 Meter möglichst nicht unterschritten werden. Damit sich innerhalb des Bauwerks eine Gewässersohle aus natürlichem Bodensatz bilden kann, ist die Sohle 20 cm tiefer als das bestehende Bachbett zu legen.
Ver- und Entsorgungsleitungen müssen in einem ausreichenden Abstand (in der Regel mindestens 3 m) vom Gewässer verlegt werden. Gewässerunterkreuzungen sind in ausreichender Tiefe (in der Regel mindestens 1 m unter der Gewässersohle) durchzuführen.
Erläuterungen hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen können Sie dem „Merkblatt Anlagen am und im Gewässer entnehmen.
§ 22 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)
Berechnungsgrundlage ist der gestaffelte Baukostenwert. Handelt es sich bei der Anlage um ein Wohn- oder Bürohaus, sind statt der Baukosten die Rohbaukosten in Ansatz zu bringen. Die Mindestgebühr beträgt 100,00 €.
Montag: | 07.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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