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Gewässerbenutzung (z.B. Einleitung von Niederschlagswasser)

Rechtliche Grundinformationen

Um anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser von einem Grundstück (Dach- und unverschmutzte Hofflächen) in ein Gewässer einzuleiten bedarf es nach den §§ 8, 9 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes –WHG- in Verbindung mit § 25 und § 51a des Landeswassergesetzes –LWG- einer wasserrechtlichen Erlaubnis.


Voraussetzung für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist,

  • dass die Stadt/Gemeinde den/die Grundstückseigentümer/in von der Überlassungspflicht des Niederschlagswassers nach § 53 Abs. 1c LWG NRW befreit
  • dass der Gewässerunterhaltungspflichtige der Einleitung von unbelastetem Niederschlagwasser zustimmt
  • dass den Anforderungen ggf. in Landschafts/Wasserschutzgebieten genüge getan wird
  • dass die Einleitung des unbelasteten Niederschlagswassers hinsichtlich hydraulischer Leistungsfähigkeit und ökologischem Zustand verträglich ist
  • und ein prüffähiger Antrag (in 3-facher Ausfertigung) auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von unbelastetem Niederschlagswassers in ein Gewässer über die Stadt/Gemeinde bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Paderborn gestellt und dem zugestimmt wird.


Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

  • aktueller Antragsvordruck (3-fach) auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von unbelastetem Niederschlagswassers in ein Gewässer
  • Übersichtskarte Maßstab 1:25000
  • Übersichtsplan Maßstab 1:5000
  • Lageplan M. 1:500 mit Eintragung der Trasse, der Rohrleitung sowie der dazugehörigen Bauwerke, wie Schächte und Einleitungsstelle in das Gewässer
  • Querschnitt des Gewässers


Mindestanforderungen an den Bau und Betrieb der Einleitungsanlage

  • Das Einleitebauwerk ist so auszuführen, dass es nicht in das Gewässer hineinragt oder es einengt. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass ein Um- und Unterspülen des Einleitebauwerkes nicht erfolgen kann ( z.B. Befestigung mit Wasserbauschüttsteinen). Eine Erhöhung der Gewässersohle darf nicht erfolgen.
  • Der Rohrgraben muss geländegleich so verfüllt und verdichtet werden, dass keine bleibende Erhöhung (Verwallung) entsteht. Etwaiger überschüssiger Boden muss abgefahren und ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Es dürfen nur Flächen an die Einleitungsanlage angeschlossen werden, auf denen unbelastetes Niederschlagswasser anfällt (also keine Einleitung von Flächen, die z.B. für Kfz-Wäschen und Kfz-Reparaturarbeiten oder Reinigungsarbeiten, bei denen verschmutzte Reinigungswässer anfallen, genutzt werden).

Weitere Anforderungen/Auflagen an das Einleitebauwerk können von der unteren Wasserbehörde in der Erlaubnis geregelt werden.

Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6623
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 3. Obergeschoss
Raumnummer
C.03.10
Lageplan
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Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Bierbüsse

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6624 Fax 05251 308 - 6699
  • Frau Falow

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6625 Fax 05251 308 - 6699
  • Herr Jack

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6622 Fax 05251 308-6699
  • Herr Vollbracht

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6623 Fax 05251 308-6699
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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