Jedem kann passieren,
dass er Hilfe bei Entscheidungen braucht.
Zum Beispiel:
Niemand darf dann Entscheidungen für den Menschen treffen.
Außer: Es gibt eine Vorsorge·vollmacht.
Das heißt:
Sie geben einer anderen Person die Erlaubnis, für Sie zu handeln.
Sie geben ihr auch die Erlaubnis, Entscheidungen für Sie zu treffen.
Sie können auch schreiben, was Sie sich wünschen oder nicht wollen.
Sie müssen eine Vorsorge·vollmacht unterschreiben.
Zum Beispiel:
bei einem Notar
bei einer Betreuungs·stelle
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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