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Betreuungs·verfügung

Zeichnung von einem Mann der ausrutscht

Jeder Mensch kann einen Unfall haben.

Oder im Alter verwirrt sein.

Dann kann man vielleicht Entscheidung nicht mehr alleine treffen.

Zeichnung von einer Frau und ihrer Betreuerin im Gespräch

Mit einer Betreuungs·verfügung bestimmen Sie,

  • wer dann für Sie entscheiden soll.
  • wer nicht für Sie entscheiden soll.

Ein Gericht wird die Wünsche beachten.

Das Gericht entscheidet, wer der Betreuer wird.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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