Briefwahlquote liegt aktuell bei gut 16 Prozent
mehr erfahrenBundestagswahl im Februar 2025: Im Wahlkreis 136 Paderborn stehen sieben Personen zur Wahl
mehr erfahrenWann und wie die Unterlagen beantragt werden können
mehr erfahrenDer Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den 20. Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt. Die neuen Abgeordneten des Bundestages werden in Nordrhein-Westfalen in 64 von insgesamt 299 Wahlkreisen der gesamten Bundesrepublik sowie aus den Listen der Parteien gewählt. Der Kreis Paderborn ist bei der kommenden Bundestagswahl der Wahlkreis 136. Bis zum 20. Januar, 18 Uhr, konnten Wahlvorschläge bei den jeweiligen Kreiswahlleitungen eingereicht werden. Am 24.01.25 entscheiden die zuständigen Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Aufgrund der Änderungen des Bundeswahlgesetzes besteht der neue Deutsche Bundestag zukünftig im Grundsatz nur aus 630 Abgeordneten. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr. Zuletzt war bzw. ist der Bundestag mit 733 Abgeordneten besetzt. Zum Zweck der Begrenzung der Größe des Deutschen Bundestages wurde mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes das Verfahren der Zweitstimmendeckung eingeführt. Für die Wahl zum Deutschen Bundestag gelten nach wie vor die Grundsätze der Verhältniswahl, d.h. die Sitze im Parlament werden in dem Verhältnis zugeteilt, in dem die jeweiligen Parteien Zweitstimmen erhalten haben.
Auch nach dem geänderten Gesetz hat jeder Wählende zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisbewerbers und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. Jede Partei erhält die ihr nach dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis zustehende Sitzzahl im Parlament.
Der Gewinner des Wahlkreises zieht nicht mehr automatisch in den Bundestag ein, sondern lediglich im Falle einer ausreichenden Deckung an Zweitstimmen. Das kann am Wahlabend selbst aber noch nicht feststehen.
Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetz alle, die am jeweiligen Wahltag:
• das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetz bei vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden Deutsche, sofern sie
• nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
• aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wer am Wahlsonntag keine Zeit hat, kann wie gehabt per Briefwahl seine Kreuze setzen.
Die Briefwahlunterlagen können ganz einfach per E-Mail angefordert werden: sämtliche Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Wahlkreis bieten auf ihrer jeweiligen Internetseite oder mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung eine spezielle Eingabemaske an. Mithilfe der in den elektronischen Anträgen gemachten Angaben können die Wahlämter die Anträge wesentlich leichter und schneller bearbeiten. Dies ist gerade bei der jetzt durchzuführenden vorgezogenen Bundestagswahl wichtig, da aufgrund der Kürze der Zeit die gesetzlich vorgegebenen verkürzten Fristen zeitnahes Handeln erforderlich machen.
Zwischen dem 13. Januar und dem 2. Februar werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten versendet. Mit dieser Benachrichtigung kann am 23.02.2025 per Urnenwahl an der Bundestagswahl teilgenommen werden oder es können die Briefwahlunterlagen bei den zuständigen Städten und Gemeinden angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen können den Wählenden jedoch frühestens in der 7. Kalenderwoche, d.h. ab dem 10. Februar, übersandt werden.
Wichtig ist, dass der/die Wählende nach Erhalt seiner/ihrer Briefwahlunterlagen diese zeitnah an die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde zurücksendet.
Wer sichergehen möchte, dass seine Stimme pünktlich bei den Kommunen eingeht, sollte seine Unterlagen direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Tagesbriefkasten seiner Stadt/Gemeinde einwerfen. Eine Wahl vor Ort in den Gemeinde- oder Stadtverwaltungen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin
Blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten werden von den Blinden- und Sehbehindertenvereinen NRW Wahlhilfepakete zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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