Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen des Kreises Paderborn können an diesem Tag ihre Stimme abgeben. Für die Landtagswahl 2027 wurde das Mindestwahlalter von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.
Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man den Kandidaten/die Kandidatin aus seinem eigenen Wahlkreis. Wer hier die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Landtag ein.
Mit der Zweitstimme wählt man eine politische Partei.
Der Landtag hat mindestens 181 Abgeordnete.
Darüber hinaus sind Überhangmandate und Ausgleichsmandate möglich. 128 der Abgeordneten sind Direktkandidaten, die ihre Wahlkreise vertreten. Die restlichen Abgeordneten sind Listenkandidaten, die eine Partei repräsentieren. In der aktuellen 17. Wahlperiode gibt es im Landtag von Nordrhein-Westfalen 199 Abgeordnete. 72 davon gehören zur Fraktion der CDU, 69 zur SPD, 28 zur FDP, 14 zu den Grünen und 13 Abgeordnete bilden die Fraktion der AfD. Drei Abgeordnete sind fraktionslos.
Die Landeswahlleitung setzt erstmals eine Software Votemanger II zur Einreichung von Wahlvorschlägen ein. Das Portal ist vergleichbar mit dem, welches bereits zur letzten Bundestagswahl bundesweit genutzt wurde.
Dieses Wahlvorschlagsportal sollten die vorschlagenden Parteien, Wählergruppen bzw. Einzelbewerber sowie alle Kreiswahlleitungen zur Wahlabwicklung nutzen.
In diesem Wahlvorschlagsportal können die Wahlvorschläge vollständig bearbeitet werden, d.h. die Vordrucke für die Wahlvorschläge können online ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Sie erreichen das Wahlvorschlagsportal voraussichtlich ab Juni unterhttps://wvp.nrw.de/wvp-nw.
Die jeweilige erste Benutzererkennung sowie das erforderliche Passwort erhalten Sie von der Kreiswahlleitung. Bitte richten Sie hierfür zu gegebener Zeit eine kurze E-Mail mit der entspr. Anfrage an wahlamt@kreis-paderborn.de.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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