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22. März 2023

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest im Kreis Paderborn

Alle Informationen zur rund um die aktuelle Situation zur Gefügelpest im Kreis Paderborn und deren Kommunen.

Restriktionsmaßnahmen ab dem 23. März 2023 aufgehoben

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Informationen / Dokumente zum Herunterladen

Anmeldung/Abmeldung von Geflügelbeständen

Öffentliche Bekanntmachung

Informationen zu Schutzmaßnahmen vom FLI

Informationen des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW und des Friedrich-Löffler-Instituts

Risikoampel

Geflügelhalter haben zudem die Möglichkeit, anhand einer Risikoampel mit einigen Fragen dahinter ihr Risiko für einen Eintrag von Geflügelpest in den eigenen Bestand abzuklären.

Anträge zum Download

Aktuelle Pressemitteilungen

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Telefon Icon

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Werktags sind die Kreisveterinäre unter der Telefonnummer

05251 308-3952 oder -3953

amt39@kreis-paderborn.de zu erreichen.


An den Wochenenden und an Feiertagen ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, 

Tel. 02955 7676-0.

Wie der Geflügelpesterreger übertragen wird

Der Erreger wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann ebenfalls durch indirekten Kontakt über Personen, andere gehaltene Säugetiere, Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons, Einstreu oder tierischen Schädlingen, aber auch durch Virus ausscheidende Wildvögel übertragen werden.

Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle, Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.

Wie Landwirte und Hobbygeflügelhalter ihre Bestände schützen können

Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört unter anderem, dass in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk zu tragen ist. Geflügelhaltungen sollten vor den Eingängen Desinfektionsmatten oder –wannen zur Schuhdesinfektion einrichten und Personen vor Betreten des Stalls ihre Hände waschen und desinfizieren.

Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. „Der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, zum Beispiel auf Wasserflächen wie Teichen, ist unbedingt zu vermeiden“, betont Kreisveterinärin Dr. Elisabeth Altfeld. Zudem dürfe kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen könnte, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Anzeichen der Geflügelpest

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier sowie vermehrte Todesfälle können Anzeichen sein. Bestätigt werden könnte eine solche Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung. Enten und Gänse erkranken in der Regel seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können anderes Geflügel anstecken.

Sollten die Tiere Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2% pro Tag, sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen zu melden.

Meldung von verendeten Wildvögeln

Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. So kann früh festgestellt werden, ob der Erreger in der Region aktiv ist. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.
Werktags sind die Kreisveterinäre unter der Telefonnummer 05251- 308 3952 oder -3953, per E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de zu erreichen. An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, Tel. 02955 7676-0.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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