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Pressemeldung vom 28.08.2012

Discoparty beim Kreisschützenfest in Fürstenberg

Auch Eltern tragen Verantwortung

Kreis Paderborn (krpb). In Bad Wünnenberg-Fürstenberg laufen die Vorbereitungen für das 55. Kreisschützenfest auf Hochtouren. Auch viele Jugendliche aus dem Kreis Paderborn haben sich das Wochenende um den 1. September dick im Kalender markiert. Sie alle freuen sich schon jetzt auf Freitag, den 31. August, wenn das Kreisschützenfest 2012 in Fürstenberg mit der traditionellen Discoparty eröffnet wird.

Damit es an diesem Abend eine Zeltparty wird, die allen Beteiligten in guter Erinnerung bleibt, trafen sich auch in diesem Jahr Vertretung des Kreisjugendamtes, der Kreispolizeibehörde,
des Ordnungsamtes der Stadt Bad Wünnenberg, der St.-Meinolfus-Schützenbruderschaft Fürstenberg e.V., des Kreisschützenbundes sowie der Festwirt und Vertretung des Sicherheitsdienstes. Gemeinsam überlegte man in den letzten Wochen, wie dem Jugendschutz Rechnung getragen werden kann und was beim Ablauf der Party zu beachten ist. Eine Zusammenarbeit, die sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat.

„Es geht nicht darum, den Jugendlichen den Spaß zu verderben. Aber bei Musik und Tanz dürfen auch die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht vergessen werden“, betont Landrat Manfred Müller. „Auch in Fürstenberg müssen alle Erwachsenen gemeinsam Verantwortung übernehmen und die jungen Partygäste konsequent schützen. Jeder ist gefordert, wenn es um die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften geht“, erklärt Müller. „Natürlich auch die Eltern, die bis zur Volljährigkeit die Verantwortung für ihren Nachwuchs tragen“, ergänzen die Verantwortlichen von Polizei und Kreisjugendamt. Deshalb ein Tipp der Experten: Ein Aufklärungsgespräch unter Eltern und Jugendlichen über die Risiken und Gefahren des Alkoholkonsums und die Ausgehzeiten schafft oft Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten und trägt zum Schutz des Nachwuchses bei. „Natürlich müssen Eltern aber auch nicht alles erlauben, was das Gesetz gestattet“, so der Leiter des Kreisjugendamtes Paderborn, Hermann Hutsch.

Klar geregelt ist jedoch, wie lange Jugendliche ab 16 Jahren auf öffentlichen Veranstaltungen feiern dürfen: Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten dürfen 16-Jährige bis Mitternacht tanzen und feiern, so erlaubt es das Gesetz.
Jüngere Gäste müssen sich allerdings noch etwas gedulden, denn unter 16-Jährige dürfen an einer solchen Abendveranstaltung nicht teilnehmen. Unerheblich ist dabei, ob ein Erziehungsberechtigter zur Begleitung mitkommt oder nicht. Zur Discoparty erhält also nur Einlass, wer durch Vorlage eines gültigen Personalausweises belegen kann, dass er bereits 16 Jahre alt ist. Führerschein und Schülerausweis genügen nicht.

Für 16- und 17-Jährige erlaubt das Gesetz Bier und Wein in Maßen. Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und auch die so genannten Alkopops sind generell tabu für Minderjährige.
An Bushaltestellen werden Schützen ein wachsames Auge auf die jungen Gäste haben. Wer bereits angetrunken ist, kommt gar nicht erst auf´s Festgelände.
Polizei und Ordnungskräfte führen sowohl Jugendschutz- als auch Alkoholkontrollen durch. Mitgeführte Flaschen wandern aus Rucksäcken und Taschen direkt in Abfallbehälter.

Um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen, hat der Gesetzgeber bereits im September 2007 das Rauchen von Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit untersagt. So werden auch die Mitglieder der Ordnungspartnerschaft darauf achten, dass unter 18-Jährige im Partyzelt und auf dem Festgelände nicht zur Zigarette greifen.

Damit alle Partygäste auf sicherstem Weg nach Hause kommen, sind am Freitagabend Nachtbusse im Einsatz. Nähere Informationen zum Fahrplan im Internet unter  www.ksf-2012.de. Der Fahrpreis für die Hin- und Rückfahrt beträgt jeweils 3 €.

Doch nicht nur am Veranstaltungstag selbst muss alles reibungslos funktionieren. Eine Party will und muss gut vorbereitet sein. Dazu hält das Paderborner Kreisjugendamt eine Jugendschutz-Checkliste mit den wichtigsten Verhaltensregeln und Empfehlungen bereit, die den Veranstaltern als Leitfaden dient. Im Vorfeld Sicherheitsdienste zu bestellen und Fahrdienste zu organisieren oder am Veranstaltungsabend auf die Jugendschutzbestimmungen hinzuweisen, sind dabei nur einige schriftliche Hinweise und Ratschläge, die das Kreisjugendamt auf Anregung des Präventionsrates zusammengestellt hat. Nähere Infos finden Sie hier.

 

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