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16. Juni 2016

„Wir müssen die Ursache angehen“

- Gesundheitlich unbedenkliche Abbaustoffe eines Pflanzenschutzmittels in zwei Wasserwerken und vier Trinkwasserbrunnen zur Privatnutzung nachgewiesen – Paderborner Kreisgesundheitsamt will mit Monitoring die Entwicklung beobachten

Gesundheitsamt (Foto: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Paderborn, Anna-Sophie Schindler) 
Gesundheitsamt (Foto: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Paderborn, Anna-Sophie Schindler)

Bei Routineuntersuchungen des Grund- und Rohwassers durch das Landesamt für Natur-, Umwelt und Klimaschutz des Landes NRW (LANUV) sind an zwei Messstellen südlich von Hövelhof Spuren von Abbauprodukten eines Pflanzenschutzmittels nachgewiesen worden. Das Umweltamt und Gesundheitsamt des Kreises Paderborn schlossen sich kurz, um festzustellen, ob sich in der Nähe der Messstellen nahegelegene Wasserversorgungsanlagen und private Brunnen befinden, wie sie auf dem Lande noch oft zur Eigenwasserversorgung mit Trinkwasser zu finden sind. Das Paderborner Kreisgesundheitsamt ist zuständig für die Überwachung dieser Anlagen. In der Nähe der Grundwasserstellen befinden sich die Wasserwerke Boker Heide und Delbrück-Ostenland sowie mehrere Hausbrunnen. Bei den Wasserwerken wurden Werte zwischen 0,96 und 2,1 Mikrogramm je Liter nachgewiesen. Unter Auswertung der Fließrichtung wurden in Abstimmung mit dem LANUV zwölf Brunnen im Raum Delbrück stichprobenartig untersucht. In vier Brunnen wurden geringfügig erhöhte Werte im Bereich 3,1 bis 5,4 Mikrogramm je Liter gefunden, in vier weiteren 0,06 bis 1 Mikrogramm je Liter. Alle gemessenen Werte liegen deutlich unter dem so genannten Trinkwasser-Leitwert in Höhe von 10 Mikrogramm je Liter „und damit im gesundheitlich unbedenklichen Bereich“, betont Gesundheitsamtsleiter Uwe Litwiakow. Bei dem nachgewiesenen Abbauprodukt mit der Bezeichnung Metolachlor-S handele es sich zudem um einen Wirkstoff, der nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung gesundheitlich unbedenklich sei. Beide Wasserwerken würden nunmehr vierteljährlich auf Spuren der Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels untersucht. Weitere Maßnahmen müssten aufgrund der Unbedenklichkeit des Stoffs nicht getroffen werden. Doch einfach nur zur Kenntnis nehmen wolle man die Werte nicht. Die Entwicklung soll „rein vorsorglich“ in Form eines Monitoring durch das Paderborner Kreisgesundheitsamt beobachtet werden.
„Wir müssen die Ursache angehen“, betont der Leiter des Paderborner Kreisumweltamtes, Klaus Kasmann. Pflanzenschutzmittel können über den Boden auch in das Grundwasser gelangen. Der Besorgnisgrundsatz im Wasserhaushaltsgesetz sehe vor, dass beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen alle Vorkehrungen getroffen werden müssten, um eine Gewässerverunreinigung nach menschlichem Ermessen praktisch auszuschließen. Die Landwirtschaftskammer ist unter anderem auch für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln zuständig. Sie berät die Landwirte mit eigens dafür ausgebildetem Personal in allen Fragen in Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Im Kreis Paderborn gibt es bereits seit mehr als 20 Jahren eine Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft. Unter Federführung des Paderborner Kreisgesundheitsamtes soll diese nun intensiviert werden und alle Beteiligten an einen Tisch geholt werden. Hier soll gemeinsam erörtert werden, wie man den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln verringern und damit auch die Belastung von Trinkwasser möglichst verhindern kann. „Ziel ist es, über einen längeren Zeitraum die weitere Entwicklung zu beobachten und zu überprüfen, ob sich die Werte verändern. Im Idealfall gegen null“, bekräftigt Litwiakow.

Hintergrund:
Pflanzenschutzmittel durchlaufen in der Europäischen Union ein Zulassungsverfahren. Mögliche Rückstände in Lebensmitteln und speziell im Trinkwasser dürfen den Verbraucher nicht gefährden. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für die gesundheitliche Bewertung der Pflanzenschutzmittel zuständig. Seit den 90er Jahren werden Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union in einem Gemeinschaftsverfahren entsprechend einer einschlägigen EU-Verordnung bewertet. Das BfR ist daran beteiligt. Im Rahmen dieses Verfahrens werden so genannte ADI-Werte ermittelt (ADI steht für duldbare tägliche Aufnahmemengen). Der Wert gibt die Höchstmenge eines Wirkstoffs an, mit dem ein Verbraucher in Abhängigkeit von Körpermasse und Körpergewicht täglich und lebenslang belastet sein könnte, ohne dass er mit einer gesundheitlichen Schädigung rechnen muss. Auf Basis dieser ADI-Werte bestimmt das BfR so genannte Trinkwasser-Leitwerte für die unterschiedlichen Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Ein Trinkwasser-Leitwert gibt also jene Höchstkonzentration eines bestimmten Stoffes im Trinkwasser an, der lebenslang ohne gesundheitliche Besorgnis aufgenommen werden könnte. Diese Werte wiederum finden sich dann in der Trinkwasserverordnung zum Schutz des Verbrauchers, für deren Einhaltung die Gesundheitsämter vor Ort zuständig sind.

 
 
 

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