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28. Dezember 2016

„Nichts Auffälliges festgestellt“: Klinische Untersuchungen im Sperrbezirk zum Schutz vor der Geflügelpest abgeschlossen

Die Veterinäre des Kreises Paderborn haben die klinischen Untersuchungen in den 33 Geflügelbeständen im Sperrbezirk abgeschlossen.

Die Karte zeigt die Sperrgebiete und Beobachtungsgebiete der Kreise Gütersloh und Paderborn 
Die Karte zeigt die Sperrgebiete und Beobachtungsgebiete der Kreise Gütersloh und Paderborn

„Wir haben nichts Auffälliges festgestellt. Proben mussten deshalb nicht gezogen werden“, erklärt der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst. Grund zur Entwarnung bestehe jedoch nicht. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mit Sitz auf der Insel Riems, geht in seiner aktualisierten Risikoeinschätzung vom 22. Dezember „aufgrund der aktuellen Verbreitung von HPAIV H5N8 bei Wildvögeln in Europa und in derzeit 15 betroffenen Bundesländern Deutschlands von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelbestände“ aus. Die Tierhalter werden gebeten, ihre Bestände weiterhin sorgfältig zu beobachten und einen Verdacht auf Geflügelpest oder Todesfälle in Absprache mit ihrem Hoftierarzt umgehend den Veterinären des Kreises Paderborn zu melden. Die Tierseuchenverfügung und kreisweite Stallpflicht zum Schutz vor dem hoch pathogenen Erreger H5N8 (Geflügelpest, auch Geflügel- oder Vogelgrippe genannt) gilt unverändert fort. „Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, Fälle von HPAIV H5N8-Infektionen beim Menschen sind bisher nicht bekannt“, vermeldet das FLI nach wie vor.

Die Karte zeigt das Sperr- und Beobachtungsgebiet auf Paderborner Kreisgebiet
Die Karte zeigt das Sperr- und Beobachtungsgebiet auf Paderborner Kreisgebiet

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand in Rietberg-Westerwiehe (Kreis Gütersloh) hatte der Kreis Paderborn am 22. Dezember einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometer und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn km rund um den betroffenen Hof im Kreis Gütersloh eingerichtet. Der Gütersloher Ausbruchsbetrieb befindet sich etwa 1.400 m von der Kreisgrenze entfernt.
Im Sperrgebiet auf dem Gebiet des Kreises Paderborn befinden sich 33 Betriebe bzw. Tierhaltungen mit 175.725 (gemeldeten) Stück Geflügel. Im Beobachtungsgebiet sind 488 Betriebe bzw. Tierhaltungen mit 1.568.826 Stück Geflügel registriert.

Laut der Tierseuchenverfügung des Kreises Paderborn dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch oder auch Eier aus den dort liegenden Betrieben verbracht oder angeliefert werden. Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel, Kleidung usw. übertragen werden. Deshalb gelten strenge Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen. Ausnahmegenehmigungen zum Verbringen von Konsum- und Bruteiern, Geflügelfleisch, von Legehennen, Jungputen und Eintagsküken sowie Geflügeldung (Einstreu und Kot) können auf Antrag beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen erteilt werden. Die Antragsformulare stehen unter www.kreis-paderborn.de zum Download bereit.

Innerhalb der Öffnungszeiten der Paderborner Kreisverwaltung sind die Veterinäre unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: 05251 / 308-3952, 308-3953, 308-3902 oder 308-3900., 308-3953, 308-3902 oder 308-3900, 308-3953, 308-3902 oder 308-3900. Außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind die Veterinäre über die Leitstelle des Kreises erreichbar,  02955 7676-0.

Antragsformulare stehen hier zum Download bereit:

 
 
 

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Aldegreverstraße 10 – 14
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