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24. Juni 2016

Regelmäßige Kontrollen bei Lebensmittel-Betrieben ab dem 1. Juli gebührenpflichtig

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur—und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen führt neue Gebühren ein

Kontrollen bei Lebensmittel-Betriebe ab 1. Juli gebührenpflichtig © bilderbox 
Kontrollen bei Lebensmittel-Betriebe ab 1. Juli gebührenpflichtig © bilderbox

Planmäßige Kontrollen in Lebensmittelbetrieben sind ab sofort gebührenpflichtig. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Einführung dieser neuen Gebühren per Verordnung beschlossen. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn führt diese Kontrollen als zuständige Behörde im Kreisgebiet durch. Betroffen sind rund 2300 lebensmittelbe- und verarbeitende Betriebe, wie z.B. Gaststätten, Restaurants, Bäckereien, Kioske, Tankstellen und Supermärkt. „Wir werden unsere regelmäßigen Kontrollen ab dem 1. Juli in Rechnung stellen müssen“, erläutert der leitende Kreisveterinär Dr. Klaus Bornhorst.
Wie regelmäßig und in welchem Rhythmus ein Betrieb kontrolliert werden muss, hängt von seiner Risikobewertung ab. Diese orientiert sich an einem landesweit gültigen Kriterienkatalog. In die Risikobewertung fließen verschiedene Aspekte ein. Dazu gehören die verarbeiteten Materialien, Hackfleisch oder roher Fisch bergen beispielsweise ein höheres Risiko als abgepackte Waren, aber auch dokumentierte Eigenkontrollen, Hygiene, Kühlung und vieles mehr. Das Ergebnis kann ein Prüf-Rhythmus von drei Jahren sein. Möglicherweise müssen aber auch mehrere Kontrollen pro Jahr durchgeführt werden.
Bislang fielen für diese so genannten risikoorientierten Plankontrollen keine Gebühren an. Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung seitens des Landes NRW müssen nun Gebühren erhoben werden. Für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort werden 57 Euro fällig, zusätzlich ist – unabhängig von der tatsächlichen Entfernung – eine pauschale Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Diese 77 Euro fallen bei jeder risikoorientierten Plankontrolle an, der Gebührenbescheid wird nach der durchgeführten Kontrolle von der Kreisverwaltung erstellt.


 
 
 

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