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04. Juni 2018

Dieselautos: Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn verschickt erste Stilllegungsverfügungen

Im Kreis Paderborn sind aktuell noch 56 Dieselfahrzeuge mit einer unzulässigen Abgasschalteinrichtung unterwegs.

Stilllegungsverfügungen für aktuell 56 Dieselfahrzeuge des Straßenverkehrsamtes verschickt. Foto: © Kreis Paderborn 
Dieselautos mit illlegalerAbgasabschalteinrichtung unterwegs, Kreisstraßenverkehrsamt verschickt Foto: © Kreis Paderborn, das hier gezeigte Foto ist nur ein Beispielfoto aus dem Straßenverkehr und zeigt kein Fahrzeug eines betroffenen Halters.
Im Kreis Paderborn sind aktuell noch 56 Dieselfahrzeuge mit einer unzulässigen Abgasschalteinrichtung unterwegs. Dadurch werden größere Mengen an Schadstoffen ausgestoßen, als es die EG-Typgenehmigung zulässt. 28 Halter solcher Fahrzeuge erhalten nun nach Ablauf des Anhörungsverfahrens Post vom Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn. Ihnen wird der Betrieb der Fahrzeuge untersagt. Dabei wird Ihnen noch einmal eine letzte Frist von vier Wochen zur Beseitigung der Mängel gesetzt. Danach „müssen und werden wir die Fahrzeuge stilllegen“, sagt die Leiterin des Straßenverkehrsamtes, Angie Reeh. In weiteren 28 Fällen läuft das Anhörungsverfahren noch.

„Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen“, heißt es wörtlich in § 5 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZO). Nicht vorschriftsmäßig im Sinne dieser Vorschriften sind Fahrzeuge, die technisch nicht verkehrssicher ist, aber auch solche, die nicht den formalen Zulassungsvorschriften entsprechen. Letztes trifft auf jene Fahrzeuge zu, die seit Bekanntwerden des so genannten Dieselskandals immer noch mit einer illegalen Abgasschalteinrichtung unterwegs sind und deshalb mehr Schadstoffe als zulässig ausstoßen. Das Ministerium für Verkehr des Landes NRW hat die Straßenverkehrsämter per Erlass aufgefordert, jenen Autofahrern, die sich nicht an der Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamtes beteiligt und kein Software-Update haben aufspielen lassen, konsequent die Betriebserlaubnis nach § 5 Abs. 1 der FZO zu entziehen.

Schadstoffbelastete Fahrzeuge stellen einzeln und in der Masse aufgrund der Beeinträchtigung der Luftreinheit eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit und die Umwelt dar. Die Entscheidung, den Betrieb dieser Dieselfahrzeuge zu untersagen, dient der Luftreinhaltung, und soll auch dazu beitragen, dass im Kreis Paderborn keine Dieselfahrverbote wie in Hamburg erlassen werden müssen.

Die betroffenen Autofahrer sind in den vergangenen Monaten wiederholt vom Fahrzeughersteller angeschrieben und aufgefordert worden, ein Software-Update auf Kosten des Herstellers aufspielen zu lassen. Diese vom Kraftfahrtbundesamt frei gegebene Software soll sicherstellen, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht in einen anderen Betriebsmodus mit höheren Abgaswerten schaltet und somit vorschriftsmäßig unterwegs ist. Kommen Autofahrer der Aufforderung nicht nach, werden die Zulassungsstellen vom Kraftfahrtbundesamt verständigt bzw. aufgefordert, die Stilllegung auf den Weg zu bringen. Dabei müssen die Behörden die Umstände in jedem Einzelfall berücksichtigen und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.

Im Kreis Paderborn waren insgesamt 80 von der Dieselrückrufaktion betroffenen Fahrzeughalter angeschrieben und angehört bzw. um Stellungnahme gebeten. 24 von ihnen haben das Software-Update zwischenzeitlich aufspielen lassen. „28 Halter hingegen wird nun der Betrieb des Fahrzeugs untersagt. Sie müssen innerhalb eines Monats die Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Ansonsten wird das Fahrzeug zwangsstillgelegt. Wird innerhalb dieses Monats die geforderte Bescheinigung über die Mängelbeseitigung vorgelegt, hat sich das Verfahren erledigt.

„Die Autofahrer hatten rund 18 Monate Zeit, ihren Halterpflichten nachzukommen und das Auto umzurüsten. Auch der Einwand, es würden so Beweise für einen Zivilgerichtsprozess mit dem Hersteller vernichtet, hilft nicht, denn so lange war auch Zeit, um ein Beweissicherungsverfahren für ein solches Gerichtsverfahren durchzuführen“, so Reeh. Mögliche zivilrechtliche Ansprüche könnten auch nach Aufspielen des Software-Updates noch geltend gemacht werden. Dazu gebe es bereits erste Rechtsprechungen. „Unsere Aufgabe ist es sicherzustellen, dass die Autos vorschriftsmäßig unterwegs sind“, betont Reeh.

„Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Einhaltung der in der Typzulassung verankerten Schutzziele. Es gilt die allgemeine Gesundheit und Umwelt vor Schäden infolge von Luftverschmutzung zu schützen“, heißt es wörtlich in der Begründung der Stilllegungsverfügung. „Fahrzeughalter, die verhindern möchten, dass ihr Auto wegen erhöhter Abgaswerte aus dem Verkehr gezogen wird, müssen eins tun: ihr Fahrzeug zur Umrüstung in die Werkstatt bringen“, bekräftigt Reeh.
 
 
 

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