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28. Juni 2018

Das neue Datenschutzrecht: „Kein Hemmschuh für die Digitalisierung in der Kommunalverwaltung“

Lassen sich die fortschreitende Digitalisierung und neuen Datenschutzvorschriften in Kommunalverwaltungen auf einen Nenner bringen?

Nachwuchskräfte der Verwaltung stellten ihre Projketarbeit im Kreishaus vor 
Datenschutz und Digitalisierung, die Nachwuchskräfte der Verwaltungen kümmerten sich um gleich zwei Megathemen, von links nach rechts: Landrat Manfred Müller, Professor Dr. Christopher Zeiss (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW), Katharina Weber, Daria Klute, Tanja Brettner, Inga Rais, Lennard Thiele, Johanna Jakobi, Loreen Marx, Linda Rengel
(Tanja Brettner ist Inspektor-Anwärterin der Stadt Delbrück, Inga Rais, der Stadt Paderborn, alle anderen Kreis Paderborn), Kreisdirektor Dr. Ulrich Conradi, Dr. Sebastian Piecha, Datenschutzbeauftragter der Paderborner Kreisverwaltung, © Julian Sprenger, Kreis Paderborn

Inspektor-Anwärterinnen und -Anwärter des Kreises Paderborn sowie der Städte Paderborn und Delbrück präsentierten Ergebnisse ihrer Projektarbeit im Paderborner Kreishaus

Lassen sich die fortschreitende Digitalisierung und neuen Datenschutzvorschriften in Kommunalverwaltungen auf einen Nenner bringen? Nachwuchskräfte der Verwaltungen des Kreises Paderborn sowie der Städte Paderborn und Delbrück gingen dieser Frage neun Wochen lang im Rahmen einer Projektarbeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW nach. Entstanden ist daraus eine 223 Seiten starke Abschlussarbeit, die von den angehenden Inspektoranwärterinnen und –Anwärter im Paderborner Kreishaus vorgestellt wurde.

Landrat Manfred Müller: "Öffentliche Verwaltung darf nicht zum Hemmschuh werden"


Landrat Manfred Müller betonte mit Blick auf Estland als das Vorzeigeland den Stellenwert der Digitalisierung: 99 Prozent der öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Kfz-Anmeldung, Passbeantragung oder auch Unternehmensgründungen, stehen dort online zur Verfügung. Im internationalen Vergleich hinke Deutschland deutlich hinterher. „Die öffentliche Verwaltung darf hier nicht zum Hemmschuh werden“, bekräftigte der Landrat. Gemeinsam mit Kreisdirektor und Personaldezernent Dr. Ulrich Conradi dankte er den Nachwuchskräften dafür, „dass Sie sich des Themas annehmen und diese Kompetenz in ihre Verwaltungen einbringen“, so Müller und Conradi.

Untersucht wurde, wie einige ausgewählte Digitalisierungsprojekte in der Verwaltung mit den seit 25. Mai 2018 geltenden Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW zu vereinbaren sind. Das Projekt wurde von Professor Dr. Christopher Zeiss (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW) und Dr. Sebastian Piecha (Datenschutzbeauftragter der Kreisverwaltung Paderborn) betreut.

Auch große Konzerte müssen sich an den europäischen Datenschutzvorgaben orientieren

„Die Zusammenarbeit mit der Pressestelle, dem Amt Zentrale Dienste (IT) sowie dem Personalamt brachte wertvolle Erkenntnisse für die Untersuchung“, betonte Piecha. Die Studierenden erläuterten, dass der Datenschutz keineswegs eine Erfindung der EU sei. So greife die neue Datenschutz-Grundverordnung bereits bekannte Prinzipien des Datenschutzes auf, beinhalte jedoch auch einige wesentliche Neuerungen. Ein Beispiel ist das Marktortprinzip: Verarbeitet ein Unternehmen personenbezogene Daten einer Person, die sich lediglich in der EU aufhält, findet die DSGVO Anwendung. Dabei ist es irrelevant, ob das Unternehmen überhaupt in der Union niedergelassen ist oder nicht. Diese Neuregelung lässt es zu, dass sich nun auch große Konzerne wie Facebook an den europäischen Datenschutzvorgaben orientieren müssen, denn sonst riskieren sie Sanktionen in zweistelliger Millionenhöhe. Was ursprünglich die großen Konzerne regulieren sollte, betrifft auch Institutionen wie Vereine und Verwaltungen. Während erstere oftmals vorsichtshalber ihre Seiten aus dem Netz nahmen, mussten die Verwaltungen das nicht tun, weil sie den Sachverstand der Datenschutzbeauftragten nutzen konnten. Auch in der Projektarbeit sind wertvolle Hinweise zusammengestellt, wie man beispielsweise Internetauftritt und Impressum rechtssicher gestaltet.

Stärkere Rechte für die Bürger und strengere Vorgaben bei sensiblen Daten

Im vergangenen Jahr hatten die Nachwuchskräfte der Verwaltung das Online-Bewerbungsportal für Auszubildende begutachtet. In diesem Jahr prüften die Studierenden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Ausweitung auf alle ausgeschriebenen Stellen beachtet werden müssen. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht stärkere Rechte für die Bürger und strengere Vorgaben bei sensiblen Daten vor. „Einer Online-Bewerbung stünde dies bei Beachtung technischer und organisatorischer Maßnahmen im Ergebnis jedoch nicht entgegen“, heißt es in der Arbeit.

Die Digitalisierung von Dienstreise- und Fortbildungsanträge beleuchteten die Studierenden kritisch anhand einer Ist- und Soll-Analyse. Mithilfe einer Bewertungsmatrix bewerteten die Studierenden dann verschiedene Softwarelösungen und prüften sie auf ihre Praxistauglichkeit sowie die Vorgaben des Datenschutzrechts. Das Fazit der Arbeit: Im Ergebnis steht das neue Datenschutzrecht zur Digitalisierung nicht im Widerspruch, da rechtskonforme Lösungen durchaus möglich sind“, bilanziert Piecha.

 
 
 

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