Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

13. November 2020

Geflügelpest breitet sich aus: Kreisveterinäre bitten Bevölkerung um Funde toter Wildvögel, Geflügelhalter sollten sich auf mögliche Aufstallungspflicht vorbereiten

Kein Hinweis auf Infektionsrisiko für den Menschen

Bildunterzeile: Die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Elisabeth Altfeld, bittet alle Geflügelhalter, sich auf eine mögliche Geflügelpest vorzubereiten 
Die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Elisabeth Altfeld, bittet alle Geflügelhalter, sich auf eine mögliche Geflügelpest vorzubereiten

Nachdem mehr als 6000 tote Wildvögeln in Norddeutschland sowie in zwei Hausflügelhaltungen die Geflügelpest (auch als Vogelgrippe bezeichnet) amtlich festgestellt wurde, sind auch die Veterinäre im Kreis Paderborn alarmiert. Inzwischen sind mehrere Geflügelhaltungen, darunter auch ein größere Legehennenbetrieb, in Deutschland von der Geflügelpest betroffen. In Nordrhein-Westfalen wurde am Donnerstag der erste an Geflügelpest verendete Wildvogel gefunden. Das Bundesforschungsinstitut für Gesundheit, das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), stuft die derzeitige Gefährdungslage als hoch ein. Das in den Hausgeflügelbeständen festgestellte Virus ist vermutlich über Wildvögel eingeschleppt worden. Der festgestellte Erreger der Geflügelpest ist so aggressiv, dass bereits mehr als 6000 Wildvögel, vor allem Nonnengänse und Wildenten, in den vergangenen Wochen in den deutschen Küstenregionen verendet sind. Bereits Mitte des Jahres gab es eine erste Serie von Ausbrüchen in Westrussland, Kasachstan, Israel sowie im Oktober und November in den Niederlanden und Großbritannien in Hausgeflügelhaltungen. Für den Menschen besteht keine Gefahr: Laut Aussage des FLI gibt es bislang keinen Hinweis darauf, dass Menschen sich anstecken könnten. „Wir müssen unbedingt verhindern, dass der Erreger seinen Weg in die heimischen Geflügelbestände findet“, warnt die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Elisabeth Altfeld. Dann drohten Sperrmaßnahmen und erhebliche wirtschaftliche Schäden für die Landwirtschaft. Geflügelhalter sollten umgehend ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und sich darauf vorbereiten, dass eine Aufstallpflicht für alles Geflügel kommen könnte

 

„Tote Funde von verendeten größeren Wildvögeln, Greifvögeln, Rabenvögeln und wildem Wassergeflügel wie Wildenten und Wildgänse sollten uns sofort gemeldet werden, damit wir die Tiere abholen und untersuchen können“, unterstreicht Altfeld.

Gemeldet werden sollten also nicht kleinere Vögel wie tote Amseln oder Spatzen. Auch wenn die bisher nachgewiesenen Erreger der Geflügelpest nicht auf den Menschen übertragbar sind, sollten Totfunde nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.

Aufstallpflicht bedeutet, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssten. Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel, Kleidung usw. übertragen werden. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen müssen deshalb eingehalten werden. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Diese Vorschriften gelten auch für Kleinstbetriebe und damit auch Hobbyhalter. Sämtliche Schutzmaßnahmen sind in einem Merkblatt des FLI zusammengefasst, das auf den Seiten des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de heruntergeladen werden kann. Geflügelhalter haben zudem die Möglichkeit, anhand einer Risikoampel mit einigen Fragen dahinter ihr Risiko für einen Eintrag von Geflügelpest in den eigenen Bestand abzuklären.

Der Link dazu findet sich hier und auf der Internetseite des FLI.

„Das derzeitige Geschehen erinnert uns sehr an die Ausbrüche der Geflügelpest hier im Kreis Paderborn in 2005/20006 sowie 2016/2017, da hatten wir ein ähnliches Szenario“, warnt Altfeld. Die leitende Kreisveterinärin bittet deshalb alle Geflügelhalter, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten. Bei erhöhten Tierverlusten muss immer der Tierarzt hinzugezogen werden. Eine Anschlussuntersuchung auf den Erreger der Geflügelpest ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zusätzlich zu diesen Schutzmaßnahmen sollen alle Geflügelhalter überprüfen, ob sie in diesem Jahr die vorgeschriebene Tierseuchenkassenmeldung korrekt abgegeben haben. Insbesondere auch Hobbyhalter, Klein- und Kleinstbetriebe sollten ihre Bestände umgehend, falls noch nicht geschehen, der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt melden, um in einem Seuchenfall finanziell entschädigt zu werden.

Werktags sind die Kreisveterinäre unter der Telefonnummer

Im Kreis Paderborn gibt es 1.590 Geflügelhaltungen. Etwa 133 Betriebe haben Bestände mit mehr als 1.000 Tieren, 71 davon mehr als 10.000 Tiere.

Hintergrund:

Geflügelpest oder Vogelgrippe? Welcher Begriff trifft denn nun zu? Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Geringpathogene, also weniger krank machende Viren der Subtypen H5 und H7 können allerdings zu einer hochpathogenen Form mutieren. Die hoch ansteckende Viruserkrankung befällt grundsätzlich Geflügel und andere Vögel. In der Öffentlichkeit spricht man seit dem Auftreten des Erregers H5N1 in Asien von der „Vogelgrippe“.
 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“