Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

13. Juli 2020

Höhere Förderdarlehen und höhere Mieteinnahmen

Neue Mietwohnungen werden vom Land NRW gefördert

Bezahlbare Wohnungen sind Mangelware in vielen Kommunen, besonders für Personen mit geringem Einkommen. Ein Problem, das nicht nur Ballungsgebiete und Großstädte betrifft. Auch im Kreis Paderborn fällte es Sozialschwächeren schwer, ein bezahlbares Dach über dem Kopf zu finden. Das Land NRW fördert daher die Neuschaffung vom Mietwohnungen – und lockt 2020 mit verbesserten Förderkonditionen für die Vermieterinnen und Vermieter. „Sowohl die Summen der einzelnen Förderdarlehen wurde erhöht, als auch für die meisten Kommunen der Mietpreis pro Quadratmeter, den der Vermieter für eine geförderte Wohnung verlangen darf“, unterstreicht Hubert Robrecht, zuständig für die Wohnungsbauförderung beim Kreis Paderborn.


Höhere Förderdarlehen und Mieteinnahmen - Neue Mietwohnungen werden vom Land NRW gefördert
Höhere Förderdarlehen und Mieteinnahmen - Neue Mietwohnungen werden vom Land NRW gefördert (Foto: © fotolia.com - kinara)
 
Der Neubau oder die Neuschaffung von Mietwohnungen in bestehenden Häusern sowie auch der Neubau von Mieteinfamilienhäusern kann grundsätzlich in allen Kommunen des Kreises Paderborn unterstützt werden, wobei ein besonderer Bedarf in den Städten Bad Lippspringe, Delbrück, Hövelhof und Paderborn besteht. Das Förderdarlehn beträgt zwischen maximal 2.150 Euro pro Quadratmeter und ist bis zum Ablauf des 15. Jahres zinsfrei. Danach ist es mit 0,5 Prozent zu verzinsen und mit 1 oder 2 Prozent zu tilgen. Daneben ist jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent zu entrichten.

„Diese attraktiven Darlehenskonditionen hängen an einer Bedingung: Die Wohnung darf für eine Dauer von 20 bis 30 Jahren nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden und es besteht eine Mietpreisbindung“, erklärt Robrecht.

Wobei das Land NRW die Höhe der Bewilligungsmieten in diesem Jahr für die meisten Kommunen angehoben hat, um den Anreiz für Investoren und Vermieter weiter zu erhöhen. Einen Wohnberechtigungsschein kann z. B. ein Vier-Personen-Haushalt mit zwei Kindern erhalten, wenn sein Bruttoarbeitseinkommen jährlich den Betrag von ca. 54.600 Euro nicht überschreitet. Für ein Rentnerehepaar gilt grundsätzlich eine Grenze von jährlich fast 30.000 Euro (Bruttorenten).

Neben Darlehen zur Wohnraumschaffung gewährt das Land ebenfalls Zusatzdarlehen u.a. für die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum oder kleinen Wohnungen, den Einbau eines Aufzuges, den Bau eines Passivhauses oder Bauen mit Holz.

Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn berät telefonisch zur Wohnraumförderung unter
Persönliche Termine können unter beiden Rufnummern telefonisch vereinbart werden.
 
 
 

Kontakt

 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“