09. November 2020
Änderung der Corona-Schutzverordnung macht dies möglich
Die Kreismusikschule hat ihren Unterricht zwischenzeitlich wiederaufgenommen. Ermöglicht wird dies durch die Präzisierung der Corona-Schutzverordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, 5. November, veröffentlichte. „Wir freuen uns, dass wir den Kindern und Jugendlichen in dieser Zeit ein Stück Ablenkung und Normalität schenken können“, erklärt der stellvertretende Leiter des Kreiskulturamtes Heinz-Josef Struckmeier. Selbstverständlich werden sämtliche Bestimmungen der NRW-Hygieneverordnung zum Schutz vor Ansteckung eingehalten: So werde zum Beispiel ein grundsätzlicher Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften eingehalten, bei einigen Instrumenten und bei Gesang sogar zwei Meter.
Fragen von Eltern und Schülern zum Schutzkonzept und Wiederaufnahme des Unterrichts beantwortet die Kreismusikschule gerne unter:05251 308-4120.
Kreis Paderborn
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33102 Paderborn
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