14. November 2022
Kreisverwaltung macht auf Veränderungen bei der Förderung von E-/Hybrid-Autos im neuen Jahr aufmerksam.
Das Kreishaus in Paderborn bleibt zwischen den Jahren geschlossen. Diese Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr wird genutzt, um einen weiteren Beitrag zur Energiekrise zu leisten und Strom einzusparen. Für den Kunden weiterhin zu erreichen ist jedoch das Straßenverkehrsamt der Verwaltung an der Talle in Paderborn. „Viele Bürgerinnen und Bürger haben an diesen Tagen Urlaub. Gerade dann ist das Straßenverkehrsamt stets hoch frequentiert. Unseren gewohnten Service bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern auch in dieser Zeit“, erklärt Landrat Christoph Rüther. Das Team von Amtsleiter Jürgen Niggemeyer, dazu zählen unter anderem die Zulassungs- und die Führerscheinstelle, sind zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar. Termine können im Vorfeld über die Kreishomepage hier gebucht werden.
„Durch den Umtausch der Papierführerscheine für die betreffenden Jahrgänge und auch durch die Veränderungen bei den Förderungen von E-/Hybrid-Autos erwarten wir einen großen Zulauf“, so Amtsleiter Jürgen Niggemeyer. Denn: Förderungen für E-Autos werden ab dem 1. Januar 2023 um 25 Prozent reduziert. Bei E-Autos mit Nettolistenpreis über 40.000 Euro werden Förderungen sogar um 40 Prozent gekürzt. Förderung für Plug-in-Hybride werden ab 2023 gänzlich gestrichen. Daher werden viele Bürger und Händler die Zeit bis zum 1. Januar nutzen, um Fahrzeuge zuzulassen.
„Dies wäre alles nicht möglich ohne den engagierten Einsatz unserer Mitarbeitenden im Straßenverkehrsamt. Zu dieser beliebten Urlaubszeit bleiben sie im Büro und leisten einen wertvollen Beitrag zum Funktionieren des Straßenverkehrsamtes“, bedanken sich Landrat Christoph Rüther und Dr. André Brandt, zuständiger Dezernent, bei den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung.
Diesen Einsatz lobt auch die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe. Michael H. Lutter, Hauptgeschäftsführer: "Gerade vor dem Auslaufen der Förderung von Plug-in-Hybrid-Modellen zum 1. Januar 2023 könnten die vier fehlenden Tage zwischen den Jahren für manche Neuwagenkäufer und damit auch für Kfz-Werkstätten zu einem echten Problem werden, denn der Anspruch auf den Umweltbonus in Höhe von bis zu 4.500 Euro besteht nur, wenn das PHEV-Modell vor Ende der Frist zugelassen wird." Das Kfz-Handwerk begrüßt daher die erweiterten Öffnungszeiten als kunden- und auch handwerksfreundlich und bedankt sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei Landrat Christoph Rüther für dessen Einsatz und bei den Mitarbeitern für die Bereitschaft an diesen Tagen vor Ort zu sein.
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