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12. Januar 2022

185 Neuinfektionen, 143 Genesene

Neue Corona-Regeln ab dem morgigen Donnerstag, 13. Januar

CoronaUpdate Headerbild mit einem dargesteltem Virus
Corona-Update vom 12. Januar 2022 Foto: © iStock.com/ BlackJack3D

Ab dem morgigen Donnerstag, 13. Januar, treten neue Corona-Regeln in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

2G+ in der Gastronomie
Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, z. B. in Fitnessstudios, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Testungen vor Ort
An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2G+), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden, so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters. Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.

Maskenpflicht
Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.

Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen
Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc.

Die Landesregierung NRW hat zudem angekündigt, dass ab Anfang nächster Woche mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen sei und eine Anpassung der Test- und Quarantäneverordung erfolgen werde.

Corona-Geschehen im Kreis Paderborn:

Die Virusvariante Omikron (B.1.1.529) ist bei 115 Personen (Vortag 103 Personen) mit Wohnsitz im Kreis Paderborn labordiagnostisch nachgewiesen worden, Stand 12. Januar.

185 neue Corona-Fälle sind laut Lagebericht des Kreises Paderborn gegenüber dem Vortag dazu gekommen, Stand 12.1., 11 Uhr. Die Zahl der bestätigten Gesamtfälle übersteigt die 23.000: Seit Beginn der Pandemie sind 23.008 Infektionen mit dem Coronavirus im Kreis Paderborn registriert worden. 143 weitere Corona-Erkrankte haben eine akute Infektion überstanden und gelten als genesen. Unterm Strich sind aktuell 1.970 Menschen im Kreis Paderborn mit dem Coronavirus infiziert. 43 Corona-Patienten werden zurzeit im Krankenhaus behandelt, 14 von ihnen auf Intensiv. 3.105 Personen befinden sich in Quarantäne.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Paderborn (Anzahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche, umgerechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) beträgt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) 290,9, Stand 12. Januar.

Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz besagt, wie viele von 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen positiv auf Corona getestet und in ein Krankenhaus eingeliefert wurden. Das LZG vermeldet eine 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für NRW gemäß Infektionsschutzgesetz von 2,85, Stand 11. Januar.

Das Corona-Geschehen im Kreis Paderborn im Überblick:

Grafiktabelle der bestätigten Fälle, der Todesfälle, der Genesenen und der aktiven Fälle eingeteilt in Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn © Kreis Paderborn
Corona 12.01.2022

Mobile Impfaktionen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz

• Samstag, 15. Januar 2022, 15 – 20 Uhr, Schützenhalle Kirchborchen, Bohnenkamp 11, 33178 Borchen-Kirchborchen

Angeboten werden die mRNA-Impfstoffe von BioNTech für alle von 12 bis 29 Jahren sowie Moderna ab 30 Jahren. Termine für die mobile Impfaktion können unter kreis-paderborn.de/impfen gebucht werden. Wer möchte, kann aber auch spontan zu den mobilen Impfaktionen kommen, muss dann aber mit längeren Wartezeiten rechnen.

Durchgeführt werden Erstimpfungen, Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfungen) für alle ab 12 Jahren.
Aus Gründen des Infektionsschutzes ist bei der mobilen Impfaktion eine FFP2-Maske zu tragen.


Impfungen in der Impfstelle des Kreises Paderborn in der Sälzerhalle in Salzkotten in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten– Impfen mit und ohne Termin!

In der Impfstelle in der Sälzerhalle in Salzkotten gehen die Erwachsenen- und Kinderimpfungen weiter. Angeboten werden die mRNA-Impfstoffe BioNTech für alle zwischen 12 und 29 Jahren und Moderna ab 30 Jahren. Impftermine für Erstimpfungen, Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen (Boosterimpfungen) für alle ab 12 Jahren können unter kreis-paderborn.de/impfen vereinbart werden. Erstimpfungen sind in der Sälzerhalle auch ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Impfstelle möglich: Geimpft wird montags bis mittwochs von 9 bis 17 Uhr und donnerstags und freitags von 12 bis 20 Uhr. Aus Gründen des Infektionsschutzes ist in der Impfstelle eine FFP-2-Maske zu tragen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bei dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer einen Abstand zwischen der ersten und zweiten Impfung von drei bis sechs Wochen, beim mRNA-Impfstoff Moderna vier bis 6 Wochen.

Mitzubringen zu den Impfterminen sind ein amtliches Ausweisdokument, zum Beispiel der Personalausweis, sowie die Krankenversicherungskarte und der Impfpass, soweit vorhanden.

Kinderimpfungen

Termine für die Kinderimpfungen können auch über das kreiseigene Buchungsportal unter kreis-paderborn.de/impfen vereinbart werden.
Verimpft wird ausschließlich der BioNTech-Kinderimpfstoff, der sich von der Handhabung und der Dosierung von dem regulären Impfstoff unterscheidet. Zum Impftermin müssen die Einwilligungserklärungen aller Sorgeberichtigten mitgebracht werden. Mustervordrucke können unter kreis-paderborn.de/impfen heruntergeladen werden.

Mitzubringen zu den Impfterminen sind ein amtliches Ausweisdokument, zum Beispiel der Personalausweis, die Krankenversicherungskarte und der Impfpass, soweit vorhanden, sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Ein Mustervordruck steht unter kreis-paderborn.de/impfen zum Herunterladen bereit.

Weitere Infos: kreis-paderborn.de/impfen

Impfaktion am 15. Januar in Hövelhof

Impfaktion am 15. Januar im Hövelhofer Schützen- und Bürgerhaus
Booster- und Erstimpfung ab 12 Jahren mit Terminbuchung

Die Hövelhofer Hausärzte bieten in Zusammenarbeit mit dem Krisenstab der Gemeindeverwaltung am Samstag, 15. Januar, erneut Möglichkeiten zur Impfung an. In der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.30 Uhr haben Impfberechtigte im Schützen- und Bürgerhaus die Option, eine Auffrischung oder Erstimpfung zu erhalten.
Über das Buchungsportal unter www.hoevelhof.de ist die erforderliche Terminbuchung ab sofort möglich. Die Organisatoren bitten diejenigen, die bereits einen Termin für eine Zweitimpfung haben, sich weiterhin an ihren Hausarzt zu wenden.

#ÄrmelHoch

Infotelefon des Paderborner Kreisgesundheitsamtes – neu!

Sie haben allgemeine Fragen zu COVID-19, zu Corona-Impfungen und Impfterminen?

Dann wenden Sie sich bitte an das Infotelefon

 05251 308-3333,

erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

Corona-Patienten oder Patienten mit Verdacht auf Corona können sich außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxen an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung, Tel. 116117 wenden.

In Notfällen wie z. B. Atemnot oder starke Schmerzen im Herzbereich oder Brust sollte sofort der

Notruf 112

gewählt werden.

 
 
 
 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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