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17. Januar 2022

278 Neuinfektionen, 126 weitere Genesene

insgesamt 170 bestätigte Omikron-Fälle

CoronaUpdate Headerbild mit einem dargesteltem Virus
Corona-Update vom 17. Januar 2022 Foto: © iStock.com/ BlackJack3D

Neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung sowie eine aktualisierte Coronaschutzverordnung seit Sonntag, 16. Januar

In ganz NRW gelten seit Sonntag, 16. Januar eine neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung sowie eine aktualisierte Coronaschutzverordnung: Bei einem positiven PCR-Test oder Coronaschnelltest gilt automatisch eine 10-tägige Isolierungspflicht: Infizierte sind nach den neuen Quarantäne- und Isolationsregeln somit verpflichtet, sich ohne Anordnung des Gesundheitsamtes häuslich zu isolieren und müssen zudem ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage informieren. Eine selbstständige Beendigung der Isolierung ist möglich: Wer mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann sich nach 7 Tagen mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test oder einem positiven PCR-Test mit einem CT-Wert von über 30 frei testen. Der CT-Wert (cycle-threshold-Wert) gibt die Anzahl an Messzyklen an, die innerhalb einer PCR-Probe durchgeführt wurden, um das Coronavirus nachweisen zu können. Ein hoher CT-Wert spricht für eine geringere Viruslast, da wesentlich mehr Messzyklen durchgeführt werden mussten, um das Virus nachzuweisen. Das negative Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt werden für etwaige Kontrollen der Behörden.

Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Zur Erläuterung: Bei Infizierten spricht man von Isolierung, bei Kontaktpersonen von Quarantäne. Auch hier bedarf es keiner Quarantäne-Anordnung durch das Gesundheitsamt. Und auch hier kann die Quarantäne bei Symptomfreiheit und negativem Coronaschnelltest oder PCR-Test selbständig nach sieben Tagen beendet werden.

Bei allen anderen Kontaktpersonen, zum Beispiel bei privaten Treffen, gemeinsamen Gaststättenbesuch oder gemeinsamer Sportausübung, greift die Quarantäne nur bei Anordnung durch das Gesundheitsamt. Diese Kontaktpersonen können sich beim Gesundheitsamt unter der Tel. 05251 – 308-3333 melden.

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von den neuen Quarantäne- und Isolationsregeln: So müssen Personen mit einer Auffrischungsimpfung grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne. Neu ist, dass bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt drei Impfungen erforderlich sind. Diesen Status haben alle am Tag nach der dritten Impfung. Das gilt auch für jene, die mit Johnson & Johnson geimpft sind: Auch diese Personen brauchen jetzt insgesamt drei Impfungen.
Ausgenommen sind zudem geimpfte Genesene, Personen mit einer zweimaligen Impfung ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung und für Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Die neue Coronaschutzverordnung beinhaltet eine Reihe von Lockerungen bei der 2G-plus Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit aktuellen, negativem Coronatest), die derzeit bei der Sportausübung in Innenräumen (Sporthallen, Fitnessstudios etc.), bei der Nutzung von Hallenschimmbädern oder auch Wellnesseinrichtungen gilt: Die Testpflicht entfällt für immunisierte Personen mit Auffrischungsimpfung und alle, die in den letzten drei Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind. Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahre gelten als immunisiert und auch als getestet. Sie brauchen auch keinerlei Nachweis, außer gegebenenfalls den Altersnachweis.

Weitere Informationen zur neuen Corona-Test- und Quarantäneverordnung

Corona-Update vom 17. Januar

278 neue Fälle sind laut Lagebericht des Kreises Paderborn gegenüber vergangenem Freitag dazu gekommen, Stand 17.1., 11 Uhr. Die Virusvariante Omikron (B.1.1.529) ist aktuell bei 170 Personen (plus von 20 gegenüber vergangenem Freitag, 14.1.) mit Wohnsitz im Kreis Paderborn labordiagnostisch nachgewiesen worden.

126 weitere Corona-Erkrankte haben eine akute Infektion überstanden und gelten als genesen. Unterm Strich sind aktuell 2.254 Menschen im Kreis Paderborn mit dem Coronavirus infiziert. 45 Corona-Patienten werden zurzeit im Krankenhaus behandelt, 15 von ihnen auf Intensiv. 2.629 Personen befinden sich in Quarantäne.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Paderborn (Anzahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche, umgerechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) beträgt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) 275,3, Stand 17. Januar.

Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz besagt, wie viele von 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen positiv auf Corona getestet und in ein Krankenhaus eingeliefert wurden. Das LZG vermeldet eine 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für NRW gemäß Infektionsschutzgesetz von 2,87, Stand 17. Januar.

Das Corona-Geschehen im Kreis Paderborn im Überblick:

Grafiktabelle der bestätigten Fälle, der Todesfälle, der Genesenen und der aktiven Fälle eingeteilt in Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn © Kreis Paderborn
Corona-Update 17.01.2022

Impfungen in der Impfstelle des Kreises Paderborn in der Sälzerhalle in Salzkotten in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten– Impfen mit und ohne Termin!

In der Impfstelle in der Sälzerhalle in Salzkotten gehen die Erwachsenen- und Kinderimpfungen weiter. Angeboten werden grundsätzlich die mRNA-Impfstoffe BioNTech für alle zwischen 12 und 30 Jahren und Moderna für alle über 30 Jahren. Derzeit besteht freie Impfstoffwahl, solange der Vorrat reicht. Impftermine für Erstimpfungen, Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen (Boosterimpfungen) für alle ab 12 Jahren können unter kreis-paderborn.de/impfen vereinbart werden. Erstimpfungen sind in der Sälzerhalle auch ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Impfstelle möglich:

Geimpft wird montags bis mittwochs von 9 bis 17 Uhr und donnerstags und freitags von 12 bis 20 Uhr.
Aus Gründen des Infektionsschutzes ist in der Impfstelle ab sofort eine FFP-2-Maske zu tragen.

Mitzubringen zu den Impfterminen sind ein amtliches Ausweisdokument, zum Beispiel der Personalausweis, sowie die Krankenversicherungskarte und der Impfpass, soweit vorhanden.

Weitere Infos: kreis-paderborn.de/impfen

#ÄrmelHoch

Infotelefon des Paderborner Kreisgesundheitsamtes – neu!

Sie haben allgemeine Fragen zu COVID-19, zu Corona-Impfungen und Impfterminen?

Dann wenden Sie sich bitte an das Infotelefon

 05251 308-3333,

erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

Corona-Patienten oder Patienten mit Verdacht auf Corona können sich außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxen an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung, Tel. 116117 wenden.

In Notfällen wie z. B. Atemnot oder starke Schmerzen im Herzbereich oder Brust sollte sofort der

Notruf 112

gewählt werden.

 
 
 
 
 
 

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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