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08. Oktober 2021

Führerscheinumtausch: Frist für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 endet im Januar

Antrag auf neuen EU-Führerscheine frühzeitig stellen

Führerscheinumtausch: Frist für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 endet im Januar  
Führerscheinumtausch: Frist für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 endet im Januar

Wer zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehört und aktuell noch im Besitz eines alten Papierführerscheins ist, der sollte die kommenden Wochen nutzen: Kurz nach dem Jahreswechsel, am Mittwoch 19. Januar 2022, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit. Das Bestehen einer Fahrerlaubnis kann für diese Geburtsjahrgänge dann nur noch mit dem aktuellen, auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein rechtmäßig nachgewiesen werden.

„Die Fahrerlaubnis selbst erlischt zwar nicht“, beruhigt Jürgen Niggemeyer, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Jedoch drohe im Falle einer Kontrolle ein Verwarngeld, wenn lediglich der alte Papierführerschein vorgezeigt werden könne. „Allen betroffenen Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958, die wir ermitteln konnten, haben wir die vollständigen und bereits vorausgefüllten Antragsunterlagen bereits auf dem Postweg zugesendet“, berichtet Markus Keßler, Leiter der Führerscheinstelle. Zurzeit benötigt die Bundesdruckerei etwa zwei Wochen, um den neuen Führerschein zu drucken und zuzustellen. „Wir rechnen jedoch mit wesentlich längeren Wartezeiten, je näher das Ende der Frist rückt und bundesweit die Umtausch-Anträge steigen. Wir raten den Bürgerinnen und Bürgern daher dringend, ihren Antrag frühzeitig zu stellen und nicht bis zur letzten Minute zu warten“, betont Jürgen Niggemeyer.

Wer Post vom Straßenverkehrsamt bekommen hat, muss die Antragsunterlagen nur noch unterschreiben und zusammen mit einem biometrischen Passbild, der Kopie eines gültigen Ausweisdokuments sowie dem Original-Führerschein an das Straßenverkehrsamt senden. Das Anschreiben kann in der Zwischenzeit mitgeführt werden, um den beantragten Umtausch nachzuweisen. Auch online kann der Antrag im Serviceportal des Kreises unter kreis-paderborn.de/fuehrerschein-antrag gestellt werden. Dabei kann das biometrische Passbild und die Kopie des Ausweises hochgeladen werden. Lediglich der alte Papierführerschein muss noch per Post an das Straßenverkehrsamt geschickt werden, um dort entwertet zu werden

Egal, ob der Antrag per Post oder digital gestellt wird, die Bürgerinnen und Bürger bekommen im Anschluss vom Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung, den entwerteten alten Führerschein sowie einen Gebührenbescheid über rund 30 Euro zugeschickt. Der neue Führerschein wird separat von der Bundesdruckerei per Post zugestellt.

Knapp die Hälfte der in diesem Jahr vom Straßenverkehrsamt angeschriebenen Personen habe den Führerschein bereits umgetauscht, erklärt der zuständige Dezernent Dr. André Brandt. „Der Führerscheinumtausch ist momentan noch recht neu und unbekannt. Wir haben daher in diesem Jahr alle freien Kapazitäten für diesen Service der persönlichen Benachrichtigung genutzt, damit möglichst kein Bürger im kommenden Jahr eine böse Überraschung erlebt.“ Wer keine Unterlagen erhalten oder diese verloren hat und seinen Papierführerschein noch rechtzeitig umtauschen möchte, kann den Antrag entweder online stellen oder jederzeit Unterlagen per E-Mail unter fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de anfordern. Die Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatums und gegebenenfalls Geburtsnamens genügt.

„Auch, wenn wir weiterhin empfehlen, verstärkt eine der kontaktlosen Möglichkeiten zu wählen, stehen wir natürlich auch weiterhin für eine persönliche Vorsprache zur Verfügung. Dies ist aber ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung unter www.kreis-paderborn.de/termin-stva möglich“, erklärt Jürgen Niggemeyer. Das Straßenverkehrsamt werde hierfür ab den Herbstferien mittwochs vormittags deutlich erhöhte Terminkontingente einrichten.


Rund 43 Millionen Bundesbürger müssen in den nächsten Jahren ihre alten, unbefristeten Papier- oder Kartenführerscheine in einen neuen, befristeten EU-Führerschein umtauschen. Allein im Kreis Paderborn betrifft dies etwa 230.000 Personen. Der Bund hat daher ein Stufenmodell erlassen, nach dem nach und nach die Führerscheine umgetauscht werden müssen. „Momentan sind wir dabei, Antragsunterlagen an die Jahrgänge 1959 bis 1964 zu versenden, die ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen müssen“, berichtet Markus Keßler.

So können Sie einen Führerschein-Umtausch beim Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn beantragen:

Online unter: kreis-paderborn.de/fuehrerschein-antrag

per Mail unter Angabe des vollständigen Names, Geburtsdatum und ggfs. Geburtsname: fuehrerscheinstelle@kreis-paderborn.de

oder persönlich - ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter: Terminbuchung

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