14. Januar 2026
Straßenverkehrsamt zieht Radar-Bilanz für 2025
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn zieht Bilanz der im Jahr 2025 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen. In Summe gab es 25.479 Verwarnungs- und Bußgeldverfahren. Davon entfällt der Großteil (18.860) auf stationäre Geschwindigkeitsmessungen. Der Kreis Paderborn betreibt zehn fest installierte Anlagen im Kreisgebiet. 6.619 Verfahren wurden aufgrund von mobilen Messungen eingeleitet.
Im Vorjahr 2024 gab es mit insgesamt 31.038 Fällen mehr Verfahren. Der Grund dafür ist, dass es im Bereich eines stationären Messgeräts eine Baustelle gab – dort war die erlaubte Geschwindigkeit temporär reduziert worden (stationäre Messungen: 25.287 Verfahren, mobile Messungen: 5.751 Verfahren).
„Unsere Kontrollen haben alle das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Sie sollen schnelles Fahren und daraus mitunter resultierende Unfälle minimieren bzw. vermeiden“, betont Ferdinande Schröder, Leiterin des Straßenverkehrsamtes.
Trauriger Spitzenreiter bei der Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit war eine Person, die in einer 70er Zone auf der B64 bei Altenbeken 99 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell war. Bei den mobilen Messungen wurde die höchste Überschreitung im Jahr 2025 in einer 30er-Zone gemessen. Hier war eine Person mit 82 km/h unterwegs.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn hat im Jahr 2025 rund 3,2 Millionen Euro (ohne Gebühren und Auslagen) an Buß- und Verwarngeldern eingenommen. Es handelt sich hierbei um alle Einnahmen aus den Geschwindigkeitsmessungen des Kreises sowie Einnahmen aus Polizeianzeigen, resultierend aus zum Beispiel Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen, falschem Überholen etc. Auf die Geschwindigkeitsmessungen der Kreisverwaltung entfallen knapp 1,1 Millionen Euro. Die gesamte Summe kommt dem Kreishaushalt zugute.
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