03. März 2026
Präventionsmaßnahme gegen Afrikanische Schweinepest. Rückwirkende Beantragung ab 1. Januar 2026 möglich.
Angesichts der drohenden Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) führt der Kreis Paderborn eine vom Kreistag beschlossene Schwarzwildprämie ein. Damit sollen Jägerinnen und Jäger einen finanziellen Anreiz erhalten, die Wildschweinbestände im Kreisgebiet zu reduzieren und so das Risiko einer Ausbreitung der Seuche zu minimieren. Die Prämie kann rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 beantragt werden und ist in diesem Jahr gültig.
Seit Juni 2025 ist die ASP in Nordrhein-Westfalen amtlich bestätigt. In den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein wurden bereits 345 infizierte Wildschweine gefunden. Aktuell gibt es einen ersten ASP-positiven Fall im Hochsauerlandkreis, in der Nähe von Störmecke bei Schmallenberg. Schon seit dem ersten Ausbruch der ASP bei Kirchhundem im Juni gelten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein.
Der Kreis Paderborn liegt im Nahbereich des Seuchengeschehens und ist als viehdichte Region mit rund knapp einer halben Million Hausschweinen besonders gefährdet.
„Die Einführung der Schwarzwildprämie ist ein wichtiger Schritt, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern und unsere heimischen Schweinebestände zu schützen“, so Landrat Christoph Rüther.
Ein Ausbruch hätte erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft und würde Kosten von bis zu sechs Millionen Euro jährlich verursachen.
Um die Wildschweinpopulation zu verringern und die Wahrscheinlichkeit einer ASP-Einschleppung zu senken, gewährt der Kreis Paderborn für jedes erlegte Stück Schwarzwild eine Prämie von 40 Euro. Bisher galt diese Regelung nur für Frischlinge bis 25 Kilogramm.
„Die Erweiterung auf die gesamte Schwarzwildpopulation soll die Jägerschaft motivieren, ihre Jagdeinsätze zu intensivieren und aktiv am Monitoring teilzunehmen“, so Dr. André Brandt als zuständiger Dezernent des Kreises Paderborn.
Ausgenommen sind eigenbewirtschaftete Reviere von Bund und Land.
Anträge auf die Prämie stellen können alle Jagdausübungsberechtigte im Kreis Paderborn. Diese können digital über die Homepage des Kreises Paderborn quartalsweise pro Revier eingereicht werden. Dort finden sie auch Informationen zu den Dokumenten, die mit einzureichen sind, wie zum Beispiel ein Trichinenabgabenachweis. Die Anträge können ab dem 1. April 2026 unter folgendem Link gestellt werden: www.kreis-paderborn.de/schwarzwildpraemie.
Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, ist zudem eine sichere Entsorgung von Resten wie Aufbruch (Innereien) oder verendeten Wildschweinen unerlässlich. Diese gelingt über so genannte Konfiskatonnen, die seitens des Kreises Paderborn für Jägerinnen und Jäger kostenfrei bereitgestellt werden. Außerdem gibt es einen zentralen Sammelplatz zur Entsorgung. Dieser befindet sich auf dem Gelände des Entsorgungszentrums "Alte Schanze" (A.V.E.) in Paderborn und steht der Jägerschaft zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung. Vor der Abgabe bei der A.V.E. ist eine Registrierung über ein Online-Formular unter www.kreis-paderborn.de/kuehlcontainer notwendig.
Kreis Paderborn
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