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Informationen für BerufsbetreuerInnen

Der Kreis Paderborn sucht BerufsbetreuerInnen für die Übernahme von rechtlichen Betreuungen nach §§ 1814 ff BGB.


Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Übernahme von rechtlichen Betreuungen.

 
 

Welche Aufgaben und Pflichten hat ein/e rechtliche/r BetreuerIn?

Ein/e rechtliche/r BetreuerIn hat die Aufgabe, die Interessen des Betreuten wahrzunehmen und diesen im Rahmen der vom Gericht angeordneten Aufgabenkreise zu vertreten.

Je nachdem, welche Unterstützung für die betroffene Person im Einzelfall erforderlich ist, können dem Betreuer einzelne oder mehrere Aufgabenkreise, die im Gerichtsbeschluss ausdrücklich festzulegen sind, übertragen werden. Mögliche Aufgabenkreise sind beispielsweise die Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung, die Gesundheitsfürsorge, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten.

Einzelheiten sind in § 1815 BGB geregelt.

Welchen Umfang umfasst die Tätigkeit als BerufsbetreuerIn?

Erfahrungsgemäß führt ein/e BerufsbetreuerIn in Vollzeit ca. 40 – 50 Betreuungen. Die Tätigkeit kann auch in Teilzeit ausgeübt werden, wenn mehr als 10 Betreuungen geführt werden oder die für die Führung der Betreuungen erforderlichen Zeit voraussichtlich 20 Wochenstunden nicht unterschreitet.

BerufsbetreuerInnen sind frei in der Organisation ihrer Tätigkeit. Sie können selbständig allein arbeiten oder Bürogemeinschaften mit anderen BerufsbetreuerInnen bilden.

Als BerufsbetreuerIn müssen Sie Ihre Erreichbarkeit organisieren bzw. sicherstellen, um auch auf unerwartete, eilbedürftige Ereignisse, wie bei plötzlicher schwerer Erkrankung oder psychiatrischer Krise, rechtzeitig reagieren zu können. Für Zeiten der Abwesenheit werden in der Regel VerhinderungsbetreuerInnen vom Gericht bestellt.

Warum muss ich mich bei der Betreuungsstelle des Kreises Paderborn bewerben? Werde ich beim Kreis Paderborn angestellt?

Die Tätigkeit als BerufsbetreuerIn ist eine selbständige, freiberufliche Tätigkeit. Sie werden daher nicht beim Kreis Paderborn angestellt.

Die Selbstständigkeit bietet Ihnen die Möglichkeit der flexiblen Arbeitsgestaltung. Zugleich sollten Sie sich den damit verbundenen Risiken und Verpflichtungen bewusst sein.

Für die Tätigkeit als BerufsbetreuerIn muss ein Antrag auf Registrierung bei der Betreuungsstelle gestellt werden, die als Stammbehörde für Ihren künftigen Geschäftssitz örtlich zuständig ist. Die Betreuungsstelle des Kreises Paderborn registriert BewerberInnen mit einem Sitz in den Kommunen des Kreisgebietes. Die Stadt Paderborn ist hiervon ausgenommen. BewerberInnen mit Sitz in der Stadt Paderborn wenden sich bitte an die dortige Betreuungsstelle.

Welche Anforderungen sind zu erfüllen?

Als Voraussetzungen für die Registrierung als BerufsbetreuerIn sind im Betreuungsorganisationsgesetz (§ 23 BtOG) genannt:

• die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit,
• eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche/r BetreuerIn und
• eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für
   Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von einer Million    
   Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Welche berufliche Qualifikation ist erforderlich? Muss ich eine weitere Aus- oder Fortbildung machen?

Bei BewerberInnen, die ein Studium der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen haben, oder die mit einem Jura-Studium die Befähigung zum Richteramt erworben haben, gilt die erforderliche Sachkunde bereits als nachgewiesen. Weitere Fortbildungen zum Nachweis der Sachkunde sind bei diesen Studiengängen nicht erforderlich.

BewerberInnen mit anderen beruflichen Qualifikationen können die erforderliche Sachkunde durch den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Studiengangs bzw. Sachkundelehrgangs im Betreuungsrecht nachweisen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können bereits erworbene berufliche Qualifikationen als anderweitige Nachweise der Sachkunde anerkannt werden. Die Betreuungsstelle prüft Ihre berufliche Qualifikation und berät Sie zu den erforderlichen Fortbildungen.

Detaillierte Angaben zu den formalen Voraussetzungen und den Inhalten der Sachkundenlehrgänge sind in der Betreuerregistrierungsverordnung geregelt. https://www.gesetze-im-internet.de/btregv/

Welche Unterlagen muss ich für einen Antrag auf Registrierung zur Berufsbetreuer/in einreichen?

Bitte verwenden Sie das unter Downloads bereitgestellte Antragsformular.

Dem Antrag sind beizufügen:

• Aussagekräftige Bewerbung, Darstellung der Motivation
• Aktuelles Lichtbild
• Schulischer und beruflicher Lebenslauf
• Nachweise zur beruflichen Qualifikation (Studien- oder Berufsabschlüsse, Lehrgänge)
• Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
• Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren, keine Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind
• Erklärung zum beabsichtigten Zeitumfang und der Organisationsstruktur

Welche persönlichen Anforderungen sind wichtig?

Neben den formalen Anforderungen sind auch folgende Faktoren für eine erfolgreiche Tätigkeit als Berufsbetreuer/in von Bedeutung:

• Vorhandensein von Lebenserfahrung (Lebenserfahrung ist nicht unbedingt eine Frage des Alters)
• Fähigkeit zur Selbstreflexion (Nachdenken über eigene Standpunkte)
• Bewusstsein über eigene Fähigkeiten und deren Grenzen (Was kann ich, was kann ich nicht, was will ich nicht)
• Fähigkeit, in Rechtsnormen zu denken und zu handeln
• Organisationsfähigkeit im Rahmen eines gewissen Case-Managements (Welche Hilfsangebote gibt es wo – Finanzierung)
• Bereitschaft zu unabhängiger für den zu Betreuenden parteilicher Ausübung des Amtes
• Fähigkeit zur Einarbeitung in die spezifische Situation des zu Betreuenden, dazu gehört u.a.:
     o Verständnis für Krankheitsbilder bzw. Behinderung
     o Aktivieren vorhandener Ressourcen des Betreuten
     o Soweit möglich Gewährung von Autonomie für den Betreuten
     o Akzeptanz der Wertewelt des Betreuten (Welche gesellschaftlichen Normen sind für meine Klienten subjektiv gut, wann
        beginnt eine Gefährdungssituation)
• Fähigkeit zu einer individuellen Betreuungsplanung (zeitliche und inhaltliche Zielsetzung)

Welcher Versicherungsschutz ist erforderlich? Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Neben der bereits genannten zwingend notwendigen Berufshaftpflichtversicherung müssen Sie als Selbständige/r auch auf Ihren Versicherungsschutz bei den Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherungen) achten.

BerufsbetreuerInnen sind verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.

Welche Verdienstmöglichkeiten bestehen?

Die Vergütung Ihrer Tätigkeit erfolgt mit einer monatlichen Pauschale für jeden Betreuungsfall nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG).

Die Vergütung richtet sich dabei nach:

• Ihrer beruflichen Qualifikation,
• dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der betreuten Person (stationär und gleichgestellt / andere Wohnform),
• der Dauer der Betreuung,
• dem jeweiligen Vermögensstatus des Betreuten.

Die aktuelle Vergütungstabelle finden Sie hier

Betreuer ohne nutzbare Fachkenntnisse für die Führung einer Betreuung werden auf Grundlage der Vergütungstabelle A vergütet. Betreuer mit nutzbaren Fachkenntnissen, die sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben, rechnen nach der Vergütungstabelle B ab und Betreuer mit Fachkenntnissen, die sie durch eine Hochschul- oder eine vergleichbare Ausbildung erlangt haben, nach der Vergütungstabelle C.

Die Einstufung nach der Vergütungstabelle erfolgt durch das Gericht. Die Betreuungsstelle hat keinen Einfluss auf die Vergütungseinstufung.

Wie verläuft das Bewerbungsverfahren?

Nach dem Eingang Ihres Registrierungsantrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, beraten Sie zu Ihrer beruflichen Qualifikation, ggfs. auch zu weiteren Fortbildungen zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde.

Sie werden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, an dem Mitarbeitende der Betreuungsstellen des Kreises und der Stadt Paderborn teilnehmen.

Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung ist erst nach dem Bewerbungsgespräch vorzulegen, wenn Ihre persönliche Qualifikation und die Perspektive für eine Tätigkeit als BerufsbetreuerIn geklärt sind.

Auf Ihren Antrag erhalten Sie einen Registrierungsbescheid zum/zur BerufsbetreuerIn. Die Registrierung gilt bundesweit. Sie werden dann von der Betreuungsstelle in einzelnen Fällen dem Gericht für eine Betreuung vorgeschlagen. Das Gericht bestellt Sie zur/zum BerufsbetreuerIn für bestimmte betreuungsbedürftige Personen.

Ist auch eine ehrenamtliche Tätigkeit möglich?

Wer sich unsicher ist, ob die Führung von Betreuungen beruflich sinnvoll ist, sich aber trotzdem qualifiziert einbringen möchte, kann mit den Mitarbeitenden der Betreuungsstelle auch über die Möglichkeit der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung sprechen.

Haben Sie Interesse an der Tätigkeit als BetreuerIn?

Melden Sie sich gerne bei uns.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 
 

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Herr Amsbeck
Sozialamt

Tel. 05251 308-5044
Fax 05251 308-895097
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Frau Pützfeld
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Frau Fleischer
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Frau Pohlmeier
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Aldegreverstraße 10 – 14
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