Anders als andere Ämter besticht das Jugendamt durch seine Zweigliedrigkeit. Es besteht aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss (vgl. §70, Abs. 1 SGB VIII). Im Jugendhilfeausschuss sitzen Vertretung
der politischen Parteien, Vertretung
der Sozialausschüsse, Vertretung
der großen Wohlfahrtverbände, Vertretung
von „anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe“, sachkundige Bürger sowie Vertretung
des Jugendamtes.
Der Jugendhilfeausschuss hat sich mit der Jugendhilfeplanung und ausdrücklich mit „der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe“ (§ 71,2 KJHG) zu befassen.
Am 28.01.2023 traf sich der amtierende Jugendhilfeauschuss zur Weiterbildung im Rahmen einer Klausurtagung am Flughafen Paderborn - Lippstadt.
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