Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Kindesschutz im Ehrenamt - eine wichtige Aufgabe!

Informationen und Fortbildungen für Vereine und Ehrenamtliche

Sporthalle

Ehrenamtlich tätige Personen sind für Vereine unerlässlich. Ohne diese können Vereine kaum ihre Angebote zur Verfügung stellen. Sowohl die ehrenamtlich tätigen Personen als auch der Vorstand haben eine wichtige Aufgabe, besonders in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie fördern diese nicht nur in der Persönlichkeitsentwicklung, im sozialen Lernen und natürlich auch in der Ausübung der vereinsspezifischen Tätigkeit, sondern sie haben während ihres Einsatzes auch die Verantwortung für sie. Kinder und Jugendliche sind in ihrer persönlichen Entwicklung oftmals noch nicht ausreichend gereift, um sich bei Gefahren für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl abzugrenzen und schützen zu können und sind deswegen besonders schutzbegürftig. 

Aus diesem Grund muss, wie in allen anderen Tätigkeitsbereichen des öffentlichen Lebens auch, in der Vereinstätigkeit sichergestellt werden, dass alle Personen, die Kinder und Jugendliche betreuen, für ihre Tätigkeit geeignet sind. Daher hat der Gesetzgeber hierzu eine gesetzliche Regelung getroffen.

 

Erweiterte Führungszeugnisse für ehren- und nebenamtliche in der Jugendarbeit gemäß § 72 a SGB VIII

Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes und damit des § 72 a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ ergibt sich für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Notwendigkeit festzulegen, welche ehren- und nebenamtlichen Personen in der Kinder- und Jugendhilfe ihre Tätigkeit nur nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentralregister (BZRG) ausüben dürfen.

Auf dieser Grundlage besteht für die Jugendämter der gesetzliche Auftrag eine entsprechende Vereinbarung mit den verschiedenen Trägern der freien Jugendhilfe zu schließen.

Die Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII soll sicherstellen, dass unter der Verantwortung der freien Träger der Jugendhilfe nur ehren- oder nebenamtliche Personen Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen oder erziehen, die nicht wegen einer sexuellen Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind.

Aufgrund dessen haben die kommunalen Jugendämter von Kreis und Stadt Paderborn gemeinsam mit Kooperationspartnern der freien Jugendhilfe (Bund der Deutschen Katholischen Jugend [BDKJ], Dekanat Büren-Delbrück, Dekanat Paderborn, Jugendreferat des Evangelischen Kirchenkreises, Deutsches Rotes Kreuz [DRK] und Kreissportbund) eine Vereinbarung erarbeitet.

kinderzeltlager
Standarddatei
 

Schulungstermine für Träger und Vereine im Kreis Paderborn

In Kooperation der Jugendämter des Kreises und der Stadt Paderborn mit der "VHS vor Ort" und der "VHS Paderborn" werden Infoveranstaltungen zum Verfahren im Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnissen bei Ehrenamtlichen und das Verfahren im Kindesschutz für  Vereine, Träger, Ehrenamtliche und Interessierte in allen Kommunem des Kreises Paderborn angeboten.


Schulungstermine im Kreis Paderborn:

Titel: Verfahren im Kindesschutz - Infoveranstaltung für Vereine


Mittwoch, den 29.03.2023, 18.00 – 20:00 Uhr, großer Sitzungssaal (A.01.09), Kreishaus Paderborn, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn
Anmeldung unter: VHS vor Ort

Mittwoch, den 31.05.2023, 18:00 – 20:00 Uhr, großer Sitzungssaal (A.01.09), Kreishaus Paderborn, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn
Anmeldung unter: www.kreis-paderborn.de/anmeldungen-jugendamtsseminare

Mittwoch, den 13.09.2023, 18:00 h – 20:00 Uhr, großer Sitzungssaal (A.01.09), Kreishaus Paderborn, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn
Anmeldung unter: www.kreis-paderborn.de/anmeldungen-jugendamtsseminare






 
 

Informationen zu dem Thema

Ansprechperson

Frau Nolte
Jugendamt

Tel. 05251 308 - 5123
Fax 05251 308 - 5199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Frau Timmer
Jugendamt

Tel. 05251 308-5150
Fax 05251 308-895150
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“