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Wolfsgebiet "Senne - Eggegebirge"

Wölfin lässt sich im Kreis Paderborn nieder – was ist zu beachten, welche vorbeugenden Maßnahmen sind zu ergreifen?

Nach jahrhundertelanger Verfolgung galt der Wolf rund 150 Jahre in Deutschland als ausgestorben. Als in den 90er Jahren die ersten vereinzelten Wölfe in Brandenburg und Sachsen gesichtet wurden, galt dies vielen als Sensation. Seitdem steigt die Zahl der nachgewiesenen Tiere kontinuierlich. Zurzeit existieren 113 Wolfsrudel in Deutschland (Monitoringjahr 2020/21). - Quelle: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf

Im Jahr 2016 wurde im Kreis Paderborn erstmals ein durchziehender Wolf gesichtet. Das Tier wurde damals in Oberntudorf von einem Pkw angefahren und flüchtete. Ob ein zuvor dokumentierter Schafriss in Borchen von diesem Wolf verursacht wurde, ist nicht bekannt.

Die nächsten Nachweise gab es 2018. Da insbesondere auf dem TÜP ein und dieselbe Wölfin mehrfach und über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden konnte, war von einem territorialen Einzeltier auszugehen. Um u.a. verbesserte Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere finanziell fördern zu können, wurde seitens des Umweltministeriums im Dezember 2018 das Wolfsgebiet „Senne“ mit umliegender Pufferzone bekanntgegeben. In den folgenden Monaten konnte die Wölfin nicht mehr nachgewiesen werden und gilt heute als verschollen.

Nachdem 2019 keine dokumentierten Beobachtungen von Wölfen im Kreis Paderborn mehr erfolgte, gab es im März und im Oktober 2020 zwei neue Nachweise in Lichtenau und in Altenbeken sowie im Januar und März 2021 in Kleinenberg. Da die letzten drei Nachweise sich auf ein und dasselbe Tier - wieder eine Wölfin – beziehen, ist erneut von einem territorialen Einzeltier in der Region auszugehen. In der Folge wurde die derzeitige Wolfsgebietskulisse angepasst und im Mai dieses Jahres das „Wolfsgebiet Senne - Eggegebirge“ bekannt gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass sich das Tier auch in den an Altenbeken und Lichtenau angrenzenden Gemeinden bewegt. Alter und Herkunftsrudel der nachgewiesenen Wölfin sind bislang nicht bekannt.

Auf dieser Seite informieren wir Sie, welche Auswirkungen dies hat und was Sie als Waldspaziergänger oder Tierhalter beachten sollten.

Bild zeigt einen Wolf in einer flachen Landschaft ähnlich der Senne
Beispielbild Wolf

Kein Angriff auf Menschen nachgewiesen

Schon unsere Vorfahren erzählten sich gruselige Geschichten über Wölfe und auch die Grimm’schen Märchen haben sicherlich nicht dazu beigetragen, dem Wolf einen positiven Leumund zu verschaffen. Doch auch wenn immer wieder Gerüchte oder Verdachtsfälle aufkommen: In Deutschland ist bisher kein Angriff eines Wolfes auf einen Menschen nachgewiesen! Wölfe meiden im Normalfall den Kontakt mit Menschen und ziehen sich bei zufälligen Begegnungen zurück. Doch mit der Anwesenheit der Wölfin im Kreis Paderborn steigt die Gefahr für ungeschützte Viehbestände, insbesondere Schafe. Deswegen haben sich das Land NRW und der Kreis Paderborn intensiv auf die Situation vorbreitet. Es gilt: Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht in jedem Falle vor! Hinweise und Bedenken werden von uns sehr ernstgenommen.

Tierhalter können ihre Tiere schützen, indem sie im Wolfsgebiet und in der umliegenden Pufferzone Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören insbesondere Elektrozäune. Diese und weitere Schutzmaßnahmen werden staatlich gefördert. Anträge können bei der Landwirtschaftskammer NRW  gestellt werden. Auch ist es ein Anliegen der Behörden vom Wolf verursachte Schäden auszugleichen. Hier ist ebenfalls die Landwirtschaftskammer NRW Ihre Kontaktbehörde. In akuten Gefahrensituationen nach einem nachgewiesenen Riss können zwei Herdenschutz-Sets beim Umweltamt hier beim Kreises Paderborn gebührenfrei ausgeliehen werden.

Jede Sichtung eines Wolfes und jeder Tierriss, der möglicherweise auf einen Wolf zurückzuführen ist, wird genau geprüft und mittels Gen-Test untersucht. Melden Sie daher alle Vorkommnisse unverzüglich an die regionalen Wolfsberater und an das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Dies ist Voraussetzung für einen möglicherweise gegebenen Entschädigungsanspruch durch das Land NRW bei einem gerissenen Nutztier. Sie erreichen das LANUV unter  02361/305-0. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende wählen Sie bitte die Telefonnummer der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV 0201-714488. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

FAQ - Häufigste Fragen und ihre Antworten

Was ist das „Wolfsgebiet Senne - Eggegebirge“?

Im Jahr 2018 hatte sich eine Wölfin mit der Kennung GW1044f im Bereich des Truppenübungsplatzes Senne dauerhaft angesiedelt, worauf mit Wirkung vom 20. Dezember 2018 das "Wolfsgebiet Senne" ausgewiesen wurde. Diese Wölfin wurde jedoch seitdem nicht mehr nachgewiesen und gilt als verschollen. Nachdem im Raum Senne und Eggegebirge in den Jahren 2020 und 2021 erneut eine Wölfin (Kennung GW1897f) durch wiederholten genetischen Nachweis über einen Zeitraum von sechs Monaten nachgewiesen werden konnte, ist nun erneut von einem territorialen Einzeltier in der Region auszugehen.

Aufgrund der nunmehr neuen Wölfin GW1897f wurde das alte, bestehende "Wolfsgebiet Senne" mit Wirkung zum 17.06.2021 zum neuen "Wolfsgebiet Senne - Eggegebirge" erweitert. Die neue Abgrenzung umfasst 1.667 km² Wolfsgebiet und 2.827 km² umgebende Pufferzone. Das neue Wolfsgebiet umfasst insbesondere die Truppenübungsplätze im Bereich Senne, den Naturraum Egge sowie weitere zusammenhängende waldreiche Gebiete und angrenzende Städte und Gemeinden.

Im Kreis Paderborn zählen die Städte Bad Lippspringe, Paderborn und Lichtenau sowie die Gemeinden Altenbeken, Borchen und Hövelhof zum Wolfsgebiet. Darüber hinaus gibt es eine Pufferzone um das Gebiet herum. Diese umfasst alle restlichen Städte und Gemeinden im Kreis Paderborn (Bad Wünnenberg, Büren, Delbrück und Salzkotten). Ausführliche Informationen zum Wolfsgebiet, zur Pufferzone sowie eine Karte des Gebiets finden Sie  hier.

Die Ausweisung als Wolfsgebiet ist besonders wichtig für Tierhalter, denn Sie können nun finanzielle Hilfen für Präventionsmaßnahmen sowie - wie bereits in der Vergangenheit bei einzelnen durchziehenden Wölfen praktiziert - Entschädigungen für gerissene Nutztiere beantragen. Weitere Informationen hier.

Wie viele Wölfe leben im Wolfsgebiet „Senne - Eggegebirge“?

Zurzeit ist eine Wölfin bekannt und mittels Gen-Tests bestätigt. Sie ist unter dem Namen GW1897f erfasst. Die Wölfin wurde erstmals am 16. Oktober 2020 (Kot- und Urinspuren) in Altenbeken sowie am 08. Januar (Nutztierriss) und am 14.März 2021 (Kot- und Urinspuren) in Kleinenberg nachgewiesen. Da die letzten drei Nachweise sich auf ein und dieselbe Wölfin beziehen, ist erneut von einem territorialen Einzeltier in der Region auszugehen.

Wölfe leben in der Regel bis zur Geschlechtsreife mit ihren Eltern und Geschwistern in einem Rudel zusammen. Danach begeben sie sich auf die Suche nach einem eigenen Territorium oder einem Geschlechtspartner. Dafür legen sie zum Teil mehreren hundert Kilometer zurück. Daher besteht die Möglichkeit, dass ein männliches Tier sich mit GW1897f verbindet und sie gemeinsam ein Rudel gründen.

Am 10. Juni 2021 wurden seitens des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zwei Wolfnachweise in den Kreisen Höxter und Paderborn bestätigt. Nachgewiesen wurde ein junger männlicher Wolf. Aktuell ist nicht bekannt, ob sich dieser Wolf weiterhin im Gebiet aufhält oder weitergezogen ist.

Stehen Wölfe unter Naturschutz?

Der Wolf ist eine international „streng geschützte“ Tierart und genießt damit in Deutschland wie auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union den höchst möglichen Schutzstatus. In Deutschland gehört der Wolf auch nach Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten. So ist es streng verboten, ihn zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Die Jagd auf Wölfe ist ausnahmslos untersagt.

Der vorsätzliche Abschuss eines Wolfes ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Darüber hinaus sind jagdrechtliche Konsequenzen wie der Entzug des Jagdscheines oder ein Verbot der Jagd möglich. Handlungsmöglichkeiten bestehen lediglich bei einzelnen Exemplaren, die dem Menschen aufgrund individueller Verhaltensauffälligkeiten zu nahe kommen – oder wiederholt gesicherte Zäune überwunden haben, um Nutztiere zu töten.

Was muss ich als Tierhalter im Wolfsgebiet beachten?

Als Tierhalter im Wolfsgebiet – dies gilt sowohl für Berufs- als auch für Hobbytierhalter – können Sie einen Förderantrag auf Gewährung finanzieller Mittel zur Absicherung Ihrer Nutztiere (Schafe und Ziegen sowie von Gehegewild) stellen. Gefördert werden z.B. Elektrozäune, aber auch weitere Hilfsmittel bis hin zum Herdenschutzhund.

Reißt oder verletzt ein Wolf dennoch eines Ihrer Tiere, können Sie einen Antrag auf Entschädigungszahlung stellen. Ebenfalls können z.B. vom Wolf verursachte Schäden durch Verwerfen, Kosten für den Tierarzt oder Medikamente und auch Sachbeschädigungen z.B. an Schutzzäunen entschädigt werden.

Anträge auf Entschädigung sind bei der Landwirtschaftskammer NRW zu stellen.

Kontaktdaten zur Antragsstellung

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
herdenschutz@lwk.nrw.de

Telefon: 02945 989-428 / 02945 989-429 / 02945 989-740

Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sowie die  Antragsformulare finden Sie hier.


Wurde ein Tier Ihrer Herde bereits gerissen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Wolf wiederkommen wird. Sie können daher nach einem nachgewiesenen Riss Herdenschutz-Sets beim Kreis Paderborn gebührenfrei ausleihen. Diese dienen dem aktuen Schutz der Herde und geben Ihnen Zeit, eigene Sicherheitsmaßnahmen (mit Förderung der Bezirksregierung) nachzurüsten. Kontakt.

Wichtig: Wenn Sie einen Wolf beobachten, melden Sie diese Sichtung unbedingt an das LANUV! Denken Sie daran, dass Wölfe streng geschützt sind und nicht verletzt oder getötet werden dürfen.

Was muss ich als Spaziergänger beachten? Wie verhalte ich mich, wenn ich einem Wolf begegne?

Es ist bisher in Deutschland kein Mensch durch einen Wolf angegriffen oder verletzt worden! Wenn Sie einem Wolf begegnen, ist daher nicht automatisch von einer Gefahrensituation auszugehen. Wichtig ist, dass Sie sich ruhig und besonnen verhalten. Beachten Sie folgende Verhaltenshinweise:

  • Bleiben Sie ruhig und nähern Sie sich dem Tier nicht.
  • Versuchen Sie NICHT, sich dem Tier zu nähern oder es gar anzufassen oder zu füttern.
  • Laufen Sie nicht weg, sondern bleiben Sie möglichst stehen.
  • Wenn Sie den Abstand zum Wolf vergrößern wollen, ziehen sich Sie langsam und rückwärts gehend zurück.
  • Man kann einen Wolf vertreiben, indem man ihn laut anspricht, in die Hände klatscht und mit den Armen winkt.
  • Falls der Wolf nicht wegläuft oder sich Ihnen wider Erwarten nähert, versuchen Sie ihn einzuschüchtern, indem Sie sich groß machen und eventuell mit einem Gegenstand, z.B. Stein oder Ast nach ihm werfen.

Ist mein Hund durch den Wolf gefährdet?

Wölfe sind die Vorfahren unserer Hunde. Doch gerade die Tatsache, dass Wölfe unter Umständen Hunde als Artgenossen und damit als Konkurrenten ansehen, kann problematisch sein. Hunde verhalten sich in der Regel nicht wie Wölfe, was zu "Missverständnissen" führen kann. Aber: Ihre Anwesenheit schützt Ihren Hund, da der Wolf Menschen in der Regel meidet. Sie sollten daher im Wolfsgebiet Ihren Hund stets anleinen. Kommt es zu einem Zusammentreffen von Wolf und Hund, sollten Sie Ihren Hund zu sich rufen, anleinen und sich ruhig zurückziehen. Falls der Wolf weiter Interesse an dem Hund zeigt, sollte man sich durch Rufen deutlich bemerkbar machen und den Wolf gegebenenfalls durch das Werfen von Gegenständen vertreiben.

Wo melde ich mich, wenn ich einen Wolf gesehen habe?

Wölfe sind scheue Tiere, die in der Regel die Gesellschaft von Menschen meiden. Zudem verfügen sie über einen sehr guten Geruchs- und Gehörsinn, sodass sie die Anwesenheit von Menschen frühzeitig wahrnehmen und sich zurückziehen. Junge, unerfahrene Tiere können aber auch sehr neugierig sein. (In sehr seltenen Fällen sind Tiere z.B. durch Fütterungen an den Menschen gewöhnt worden, sodass sie ihre natürliche Scheu verloren haben.

Haben Sie den Verdacht, einen Wolf gesehen zu haben, verständigen Sie bitte das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) unter Telefon 02361/305-0. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende erreichen Sie die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV unter 0201-714488.

Treffen Sie auf einen toten oder verletzten Wolf, melden Sie dies umgehend der Polizei unter der Notrufnummer 110 oder der Rettungsleitstelle unter der 112. Nähren Sie sich verletzten Wölfen unter keinem Umständen!

Wo melde ich die Tötung, Verletzung eines meiner Tiere durch einen Wolf? / Wo beantrage ich Schadensersatz?

Bei Nutztierrissen ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probe für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffenen Tierhaltern wird daher empfohlen, sich unmittelbar nach dem Auffinden offenbar gerissener Tiere an den jeweiligen Wolfsberater vor Ort zu wenden oder das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zu kontaktieren. Sie erreichen das LANUV unter 02361/305-0. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende wählen Sie bitte die Telefonnummer der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV 0201-714488.

Ist mittels genetischer Auswertung der Wolf als Verursacher nachweisbar, stehen Ihnen als Tierhalter im Wolfsgebiet Entschädigungszahlungen zu. Weitere Informationen hier.

Wurde ein Tier Ihrer Herde bereits gerissen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Wolf wiederkommen wird. Sie können daher nach einem nachgewiesenen Riss Herdenschutz-Sets beim Kreis Paderborn gebührenfrei ausleihen. Diese dienen dem aktuen Schutz der Herde und geben Ihnen Zeit, eigene Sicherheitsmaßnahmen (mit Förderung der Bezirksregierung) nachzurüsten.

Wie erreiche ich Wolfsberater im Kreis Paderborn?

Wolfsberater sind erste Ansprechperson für die Dokumentation von Wolfssichtungen und werden zu Rate gezogen, wenn Nutztiere verletzt oder gerissen wurden und der Verursacher festgestellt werden muss. Wolfsberater werden vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes NRW ernannt und üben dieses Amt ehrenamtlich aus.

Eine aktuelle Liste von Wolfsberatern finden Sie hier.

Was muss ich als Jäger beachten?

Der Wolf gehört zu den „streng geschützten“ Tierarten. Er unterliegt nicht dem Jagdrecht und darf vom Jäger weder gejagt noch gehegt werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Tier schwer verletzt ist. Die Entscheidung, einen Wolf aufgrund seiner Verletzungen - z.B. nach einem Verkehrsunfall – tierärztlich zu versorgen oder zu töten, obliegt allein der Kreisordnungsbehörde.

Ordnet die Behörde die Erschießung eines Wolfes an, kann sie den Auftrag dazu an die Polizei oder einen Jäger erteilen.
Über die Entnahme eines Wolfes, der Nutztiere gerissen hat oder sich Menschen wiederholt genähert hat, entscheidet das zuständige Landesministerium. Wer widerrechtlich - ohne Genehmigung der Behörden - einen Wolf verletzt oder tötet, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für Jäger bedeutet es darüber hinaus den Widerruf der Waffenbesitzkarte und des Jagdscheines.

Herr Sonnabend
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308-6652
Fax 05251 308-6699
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau Pöhler
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308-6605
Fax 05251 308-6699
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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