Am 30.06.1977 erfolgte der Aufstellungsbeschluss des Landschaftsplanes. Der Landschaftsplan Sennelandschaft ist am 15.06.1989 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Die Gebiete der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne gehören nicht zum Landschaftsplan.
Zur europarechtlichen Sicherung der FFH-Gebiete „Langenbergteich“ (DE-4218-302) und „Sennebäche“ (DE-4117-301) wurden ferner am 10.11.2016 bzw. 07.07.2017 vertragliche Vereinbarungen geschlossen.
Der Landschaftsplan kann im Kreishaus oder unter den nachfolgenden Links eingesehen werden.
Kreis Paderborn
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